Unsichtbare Gefahr im Eigenheim: Was Immobilienbesitzer über Asbest wissen sollten
In den 1930er Jahren etablierte sich Asbest als hitzebeständiges, isolierende sowie nicht brennbares Material und wurde aufgrund der zahlreichen positiven Eigenschaften besonders beliebt. Jedoch stellte sich nach langer Zeit heraus, dass Asbest Krebs erzeugen kann und galt ab da an als gesundheitsgefährdend.
Asbest wurde erstmalig im Oktober 1993 deutschlandweit verboten und kann demnach in allen Gebäuden, die vor oder während 1993 gebaut oder saniert wurden, vorkommen. Demnach ist die Gefahr mit dem Asbestverbot für die Gesellschaft nicht erloschen, denn bis heute kann dieser Baustoff in der Bausubstanz enthalten sein. Dafür spricht ebenso die Bedeutung von Asbest aus dem Altgriechischen, wo dies „Unvergänglich“ bedeutet.
Asbest bezeichnet im Allgemeinen eine Gruppe von Silikatmaterialien, die an vielen Stellen in der Erdkruste auffindbar sind. Diese sind faserförmig und haben einen Durchmesser von bis zu 1-2 Mikrometern. Von den sechs Asbestgruppen die kommerziell genutzt werden, macht Serpentin-Asbest (Chrysotil) mit rund 95% den größten Teil der weltweiten Asbestproduktion aus.
Eigenschaften von Asbest
- Beständig gegen Hitze bis 1.000 °C
- Nicht brennbar
- Beständig gegen schwache Säuren und Chemikalien
- Beständig gegen Fäulnis und Korrosion
- Hohe Zugfestigkeit
- Geringe elektrische Leitfähigkeit
- Guter Wärmeschutz durch geringe Wärmeleitfähigkeit
- Hohe Isolierfähigkeit
- Gute Mischbarkeit mit Zement oder anderen Baustoffen
Auftreten in Gebäuden
Erstmalig kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts Produkte aus Faserzement auf den Markt. Darunter beispielsweise Dachplatten, Rohre oder Fassadenverkleidungen. Diese wurden bis zum Verbot im Jahr 1993 aufgrund der vorteilhaften Eigenschaften und bis dahin wenigen Bedenken in zahlreichen Gebäuden verbaut.
Asbest tauchte ebenso in Dämmstoffen, als feuerfeste Zwischenlage für Abzweigdosen oder in Elektrogeräten wie beispielsweise Nachtspeicheröfen, Toastern oder Bügeleisen auf.
Da es bisher kein ausgesprochenes Sanierungsgebot gibt, sind in vielen alten Gebäuden weiterhin asbesthaltige Produkte oder Stoffe bestehen. Dies muss vor allem bei der Sanierung oder Renovierung von Altbauten berücksichtigt werden, sodass ein gesundheitliches Risiko für Arbeiter oder Bewohner ausgeschlossen werden kann.

Umgang mit Asbest
Um ein gesundheitliches Risiko bezüglich Asbest im Eigenheim ausschließen zu können, ist es wichtig zu verstehen, dass von Asbest erst eine Gefahr ausgeht, sobald festgebundene Asbestbauteile beschädigt werden. Da eine Beschädigung auch bei Heimwerkarbeiten am eigenen Haus schnell unabsichtlich passieren können und dadurch die Fasern freigesetzt werden können ist Vorsicht geboten.
Um sicherzugehen, ob und in welchen Bauteilen Asbest in einer Immobilie enthalten ist, wenden Sie sich an einen Sachverständigen, der Ihre Immobilie vor Ort besichtigt und von verdächtigen Bauteilen Proben entnimmt, die anschließend im Labor von Experten untersucht werden. Bei einem bestätigtem Verdacht, sollte in jedem Fall ein Fachunternehmen mit der Sanierung und Beseitigung der asbesthaltigen Stoffe beauftragt werden, da diese über die notwenige Expertise und Schutzausrüstung verfügen.
Was Asbest für unsere Gesundheit so schädlich macht
Werden die Fasern von Asbest freigesetzt gelangen sie durch unsere Atemwege in unsere Lunge und setzen sich im Mesothel ab: Das Mesothel ist eine alle inneren Organe umgebende Zellschicht. In dieser können die langen und spitzen Asbestfasern nicht entfernt werden und führen daher zu immer wiederkehrenden Verletzungen des Gewebes. Auch wenn Asbest chemisch harmlos ist, lösen die wiederkehrenden Mikroverletzungen eine Immunreaktion aus.
Durch die ausgesendeten Entzündungssignale werden weiße Blutkörperchen angelockt und Signalstoffe für die Wundheilung aktiviert. Dies führt zu einer angeregten Zellteilung, die die Bildung von Tumoren fördert.
Somit kommt es zu Lungenkrankheiten, Lungenkrebs oder Krebs im Brust- oder Bauchfellbereich. Ein Ausbruch dieser Krankheiten ist meistens innerhalb von 15-45 Jahren nach dem Asbestkontakt üblich.
Besitzen Sie also eine Immobilie mit dem Baujahr 1993 oder früher, sollten sie in jedem Fall Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Asbestbefall in Ihrer Immobilie ausschließen zu können und Ihrer Gesundheit damit einen Gefallen tun. Richten Sie sich an Experten, die Sie in diesem Bereich tatkräftig unterstützen und bei der Bereinigung zur Seite stehen.


















