Steht im Grundbuch die Veräußerungsbeschränkung Zustimmung durch den Verwalter, kann die Wohnung ohne notariell beglaubigtes Verwalterbestellungsprotokoll nicht verkauft werden, selbst wenn Käufer und Verkäufer sich einig sind. Prüfen Sie das vor dem Notartermin und vor dem ersten Vertragsentwurf.
Was das Verwalterbestellungsprotokoll ist
Das Protokoll hält schriftlich fest, dass für eine Eigentümergemeinschaft ordnungsgemäß ein Verwalter bestellt wurde. Es entsteht in der jährlichen Eigentümerversammlung. Dort kann ein Verwalter für einen festgelegten Zeitraum bestellt oder abberufen werden.
Was im Protokoll steht
| Angabe | Inhalt |
|---|---|
| Datum und Ort | Wann und wo die Versammlung stattfand |
| Angaben zum Verwalter | Name, Anschrift und berufliche Qualifikation |
| Abstimmungsergebnis | Stimmen für und gegen die Bestellung, auch Enthaltungen |
| Befristung und Bedingungen | Vertragslaufzeit sowie festgelegte Bedingungen oder Auflagen |
So wird das Protokoll beglaubigt
- Der bestellte Verwalter stellt sich mit dem Protokoll beim Notariat vor.
- Zwei Personen aus der Eigentümergemeinschaft sind anwesend und bestätigen durch ihre Unterschrift, dass er der ordnungsgemäß bestellte Verwalter ist.
- Der Notar prüft die Personalausweise aller Beteiligten.
- Nach Unterzeichnung beglaubigt der Notar das Dokument. Es gilt bis zum Ende der Bestellzeit.
Erst danach kann bei einem Verkauf bestätigt werden, dass die Zustimmung des Verwalters wirksam ist.
Wo Sie prüfen, ob es benötigt wird
Die Angabe steht im Grundbuchauszug, meist auf der ersten Seite im Bestandsverzeichnis. Dort finden Sie eine dieser Formulierungen:
- Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch den Verwalter
- Veräußerungsbeschränkung: Keine
Ist die Zustimmung erforderlich und liegt das Protokoll nicht vor, verzögert sich der Kauf deutlich. Das belastet Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Ein Makler, der diese Prüfung an den Anfang stellt, spart Ihnen diese Verzögerung.
Häufige Fragen
Wo sehe ich, ob die Verwalterzustimmung nötig ist?
Wann sollte ich das prüfen?
Weiterlesen
- Immobilienfinanzierung vor der Objektsuche klären
- Asbest im Eigenheim: Untersuchung vor Renovierung
- Sanierungspflicht: GEG für Eigentümer und Käufer
- Immobilienbewertung in Köln
- Glossar: Begriffe rund um Verkauf und Bewertung
Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen? Das Team von Kirchhoff Immobilien ordnet Ihre Immobilie in einem Gespräch ein und beantwortet Ihre Fragen zum Ablauf.
