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Verwalterbestellungsprotokoll beim Wohnungskauf: Wann die Zustimmung der Hausverwaltung nötig ist

Warum ein notariell beglaubigtes Protokoll der Hausverwaltung über Ihren Wohnungskauf entscheiden kann und wie Sie Verzögerungen vermeiden.

Kurz gesagt

Steht im Grundbuch die Veräußerungsbeschränkung Zustimmung durch den Verwalter, kann die Wohnung ohne notariell beglaubigtes Verwalterbestellungsprotokoll nicht verkauft werden, selbst wenn Käufer und Verkäufer sich einig sind. Prüfen Sie das vor dem Notartermin und vor dem ersten Vertragsentwurf.

Was das Verwalterbestellungsprotokoll ist

Das Protokoll hält schriftlich fest, dass für eine Eigentümergemeinschaft ordnungsgemäß ein Verwalter bestellt wurde. Es entsteht in der jährlichen Eigentümerversammlung. Dort kann ein Verwalter für einen festgelegten Zeitraum bestellt oder abberufen werden.

Was im Protokoll steht

AngabeInhalt
Datum und OrtWann und wo die Versammlung stattfand
Angaben zum VerwalterName, Anschrift und berufliche Qualifikation
AbstimmungsergebnisStimmen für und gegen die Bestellung, auch Enthaltungen
Befristung und BedingungenVertragslaufzeit sowie festgelegte Bedingungen oder Auflagen

So wird das Protokoll beglaubigt

  1. Der bestellte Verwalter stellt sich mit dem Protokoll beim Notariat vor.
  2. Zwei Personen aus der Eigentümergemeinschaft sind anwesend und bestätigen durch ihre Unterschrift, dass er der ordnungsgemäß bestellte Verwalter ist.
  3. Der Notar prüft die Personalausweise aller Beteiligten.
  4. Nach Unterzeichnung beglaubigt der Notar das Dokument. Es gilt bis zum Ende der Bestellzeit.

Erst danach kann bei einem Verkauf bestätigt werden, dass die Zustimmung des Verwalters wirksam ist.

Wo Sie prüfen, ob es benötigt wird

Die Angabe steht im Grundbuchauszug, meist auf der ersten Seite im Bestandsverzeichnis. Dort finden Sie eine dieser Formulierungen:

  • Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch den Verwalter
  • Veräußerungsbeschränkung: Keine

Ist die Zustimmung erforderlich und liegt das Protokoll nicht vor, verzögert sich der Kauf deutlich. Das belastet Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Ein Makler, der diese Prüfung an den Anfang stellt, spart Ihnen diese Verzögerung.

Häufige Fragen

Wo sehe ich, ob die Verwalterzustimmung nötig ist?
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchauszugs, meist auf der ersten Seite.
Wann sollte ich das prüfen?
Vor dem Notartermin und vor dem ersten Vertragsentwurf.

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