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Wohnungskauf nur mit Zustimmung? Das müssen Sie zum Verwalterbestellungsprotokoll wissen

Warum ein notariell beglaubigtes Protokoll der Hausverwaltung über Ihren Immobilienkauf entscheiden kann und wie Sie Verzögerungen vermeiden.

Bei dem Kauf einer Wohnung müssen nicht immer nur der Kaufinteressent und der Verkäufer ihre Zustimmung abgeben. In manchen Fällen hängt der Kauf einer Immobilie zusätzlich von der Zustimmung der zuständigen Hausverwaltung ab! Wir als etabliertes Immobilienmakler Unternehmen aus Köln wissen, wie wichtig es ist, diese Voraussetzung unbedingt vor dem Notartermin und vor Erstellung eines ersten Vertragsentwurfes zu prüfen, um mögliche Verzögerungen im Verkaufsprozess zu umgehen. Denn ohne das Verwalterbestellungsprotokoll, kann die Immobilie nicht veräußert werden, wenn dies als Voraussetzung im Grundbuch angegeben ist - selbst wenn Verkäufer und Käufer sich über die Veräußerung der Immobilie einig sind.

Was das Verwalterbestellungsprotokoll ist:

Das Verwalterbestellungsprotokoll ist ein notariell beglaubigtes Dokument, dass die ordnungsgemäße Bestellung eines Verwalters für eine bestimmte Eigentümergemeinschaft schriftlich festhält. Dieses Protokoll wird während der jährlich auftretenden Eigentümerversammlung erstellt. Es kann dabei eine Bestellung des Verwalters auf festgelegte Zeit oder eine Abberufung des Verwalters entschieden werden.

Was ist der Inhalt eines Verwalterbestellungsprotokolls?

Datum und Ort der Versammlung: Das Datum und der Ort der Versammlung müssen klar festgehalten werden

Angaben zum Verwalter: Der Name, die Anschrift und die berufliche Qualifikation des bestellten Verwalters müssen genannt werden.

Abstimmungsergebnis: Es wird dokumentiert, wie viele Eigentümer für oder gegen die Bestellung des Verwalters gestimmt haben. Auch Enthaltungen werden vermerkt.

Befristung und Bedingungen: Es werden Informationen über die Vertragslaufzeit sowie eventuell festgelegte Bedingungen oder Auflagen notiert.

Beglaubigung des Protokolls

Damit das Protokoll rechtlich gültig ist, muss es beglaubigt werden. Die Beglaubigung erfolgt durch einen Notar. Der ausgewählte Verwalter muss sich dann bei dem Notariat als Verwalter mit seinem Protokoll vorstellen. Zusätzlich müssen zwei Personen aus der Eigentümergemeinschaft ebenso anwesend sein und durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass dies tatsächlich der ordnungsgemäße bestellte Verwalter Ihrer Wohnungen ist. Erst nach Unterzeichnung aller Vertragspartner und Prüfung ihrer Personalausweise wird der Notar das Dokument beglaubigen. Ab diesem Zeitpunkt gilt es dann als notariell beglaubigt und gilt bis zur aufgeführten Besteller-Frist.

Erst nach all diesen Schritten ist es fähig bei Veräußerung einer Wohnung zu bestätigen, dass die Zustimmung des Verwalters wirksam ist und der Verkauf erfolgen kann.

Wann wird das Protokoll benötigt?

Die Information darüber, wann dieses Dokument benötigt wird, finden Sie im Grundbuchauszug. Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Sie dies in jedem Fall als ersten Schritt prüfen. Zu finden ist die Angabe im Bestandsverzeichnis meist auf der vordersten Seite.

Dort steht in der Regel eine dieser Formulierungen:

„Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch den Verwalter“
„Veräußerungsbeschränkung: Keine.“

Wenn Sie als Kaufinteressent also kurz vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung stehen, sollten Sie dieses Dokument strengstens prüfen, falls dies noch nicht getan wurde. Im schlimmsten Fall kann dieses Dokument Ihren Kaufprozess deutlich Verzögern, was sowohl auf Verkäuferseite als auch Käuferseite zu Unannehmlichkeiten führen würde.

Gerne steht unser Team Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Lassen Sie sich im besten Fall von einem professionellen Makler beraten, damit Ihnen solche Stolpersteine nicht zum Verhängnis werden und profitieren Sie von Fachwissen, das Ihnen einen reibungslosen Verkaufsprozess sicherstellt.

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