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Sanierungspflicht bei Immobilien: Was Eigentümer und Käufer nach dem GEG wissen müssen

Was das Gebäudeenergiegesetz für Eigentümer, Käufer und die Finanzierung bedeutet.

Kurz gesagt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer in bestimmten Fällen zu energetischen Maßnahmen, vor allem bei Altbauten und nach einem Eigentümerwechsel. Für Käufer wirkt sich die Energieeffizienzklasse im Energieausweis direkt auf Kosten und Finanzierung aus.

Warum es Sanierungspflichten gibt

Gebäude gehören zu den größten Energieverbrauchern. Die energetische Sanierung ist deshalb Teil der Bemühungen der Europäischen Union, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Besonders betroffen sind ältere Immobilien der Energieeffizienzklassen F, G und H.

Das Gebäudeenergiegesetz im Überblick

Das GEG gilt seit dem 1. November 2020 und führt frühere Regelwerke wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Es regelt den zulässigen Energieverbrauch von Neubauten und stellt Anforderungen an bestehende Gebäude. Zuletzt wurde es 2024 geändert.

Welche Maßnahmen nach einem Eigentümerwechsel anstehen können

Wer einen Altbau erwirbt, muss bestimmte Nachrüstpflichten innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel erfüllen.

MaßnahmeInhalt
HeizungstauschHeizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen.
Dämmung Dach oder GeschossdeckeDämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches
Dämmung von LeitungenHeizungs- und Warmwasserrohre in ungeheizten Räumen
BauteilmodernisierungWird mehr als 10 % eines Außenbauteils modernisiert, muss das Bauteil insgesamt nach festgelegten U-Werten gedämmt werden.
Neue HeizungsanlageBeim Einbau sind Systeme mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie vorgesehen.

Ausnahme: Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus bereits seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist von diesen Nachrüstpflichten ausgenommen. Rechtsstand und Ausnahmen im Einzelfall lassen Sie bitte fachlich prüfen.

Auswirkungen auf die Immobilienfinanzierung

Banken bewerten Immobilien mit schlechter Energieeffizienz oft kritischer, weil Modernisierungen umfangreich und kostspielig sind. Einige Kreditgeber verlangen einen Sanierungsplan, bevor sie ein Darlehen zusagen.

EnergieeffizienzklasseMögliche Wirkung auf die Finanzierung
A+ bis BJe nach Kreditgeber Zinsnachlass
CIn der Regel keine besondere Wirkung
D bis HJe nach Kreditgeber Zinszuschlag, bei F bis H zusätzlich mögliche Sanierungsauflagen

Was Käufer vor dem Kauf tun sollten

  1. Energieausweis und Energieeffizienzklasse anfordern.
  2. Sanierungsbedarf durch einen Sachverständigen einschätzen lassen.
  3. Kosten in die Gesamtinvestitionskosten einrechnen.
  4. Kosteneinschätzung und Sanierungsplan der Bank vorlegen.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das Gebäudeenergiegesetz?
Seit dem 1. November 2020. Es wurde zuletzt 2024 geändert.
Gilt die Sanierungspflicht auch, wenn ich schon lange im Haus wohne?
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist von den Nachrüstpflichten bei Eigentümerwechsel ausgenommen.

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