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Restnutzungsdauer und Abschreibung: Was Vermieter wissen sollten

Die Abschreibung gehört zur Rendite einer vermieteten Immobilie. Wir erklären die Regelsätze und den Weg zu einer kürzeren Nutzungsdauer.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Vermieter schreiben das Gebäude (nicht den Grund und Boden) über die Jahre steuerlich ab. Üblich ist ein fester Prozentsatz. Weicht die tatsächliche Nutzungsdauer nach unten ab, kann im Einzelfall ein kürzerer Zeitraum angesetzt werden, wenn Sie ihn nachweisen.

Die Regelsätze für Gebäude

GebäudeAbschreibung pro Jahrentspricht
Fertigstellung vor 19252,5 Prozent40 Jahre
Fertigstellung ab 1925 bis 20222 Prozent50 Jahre
Fertigstellung ab 2023 (Wohngebäude)3 Prozentrund 33 Jahre

Die Sätze folgen § 7 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes. Maßgeblich ist immer die Fassung, die für Ihr Gebäude und Ihr Steuerjahr gilt.

Kürzere Nutzungsdauer nachweisen

Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer angesetzt werden. Die Rechnung dahinter ist einfach: Bei einer angesetzten Nutzungsdauer von 25 Jahren ergibt sich rechnerisch ein Satz von 4 Prozent statt 2 Prozent. Ob das Finanzamt eine kürzere Dauer anerkennt, hängt vom Nachweis ab, in der Praxis meist von einem Gutachten eines Sachverständigen. Hinweise darauf können zum Beispiel erheblicher Instandhaltungsstau oder veraltete Haustechnik sein. Ob sich das für Sie lohnt, klärt Ihre Steuerberatung.

Was das beim Kauf und Verkauf bedeutet

Beim Kauf eines Mehrfamilienhauses als Kapitalanlage gehört die Abschreibung zur Rendite-Betrachtung. Beim Verkauf hilft eine saubere Dokumentation von Modernisierungen, den Zustand nachvollziehbar darzustellen. Den Modernisierungsstand können Sie vorab mit unserem Punkte-Check einordnen.

Hinweis: Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Wir geben keine steuerliche Empfehlung. Lassen Sie die Abschreibung von Ihrer Steuerberatung prüfen.

Häufige Fragen

Verdoppelt sich meine Abschreibung bei halber Nutzungsdauer?
Rechnerisch ja, aus 2 Prozent werden bei 25 Jahren 4 Prozent. Ob eine kürzere Dauer anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt anhand Ihres Nachweises.
Geben Sie Steuerempfehlungen?
Nein. Wir informieren allgemein und verweisen für die Steuer auf Ihre Steuerberatung.

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Wir sehen uns Lage, Zustand und Unterlagen an und besprechen mit Ihnen, was das für Ihr Vorhaben bedeutet.

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Unverbindlich. Das Ergebnis ersetzt kein Gutachten.