Mit diesem Rechner ermitteln Sie, wie stark sich die Miete bei einer Indexmiete ändern darf. Er nutzt den Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2020 = 100) des Statistischen Bundesamts und enthält die Monatswerte von Januar 1991 bis August 2026. Wir schreiben die Datenbank fortlaufend fort.
Indexmiete berechnen
Textgenerator: Mieterhöhungsschreiben erstellen
Datenstand: August 2026. Quelle: Statistisches Bundesamt. Irrtum vorbehalten, maßgeblich sind die amtlichen Veröffentlichungen.
So wird gerechnet
Die neue Miete ergibt sich aus der aktuellen Miete, multipliziert mit dem Verhältnis des Indexstands im Vergleichsmonat zum Indexstand im Bezugsmonat, auf den Cent gerundet. Welcher Bezugsmonat gilt, steht in Ihrem Mietvertrag. Üblich ist der Monat des Mietbeginns oder der letzten Mieterhöhung.
Was bei einer Indexmiete gilt (§ 557b BGB)
- Die Indexmiete muss im Mietvertrag schriftlich vereinbart sein. Der Rechner bezieht sich auf die Kaltmiete (Nettokaltmiete).
- Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein.
- Die Erhöhung erklären Sie dem Mieter in Textform. Sie nennen darin die Änderung des Index und die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag in Euro.
- Die neue Miete ist ab dem Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen.
- Während die Indexmiete gilt, ist eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeschlossen. Eine Erhöhung wegen Modernisierung ist nur bei Maßnahmen möglich, die Sie nicht zu vertreten haben.
Hinweis: Der Rechner ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob Ihre Indexklausel wirksam ist und welcher Bezugsmonat gilt, prüft Ihr Rechtsbeistand oder Ihr Verband. Wir bieten keine Mietverwaltung an. Wenn Sie über den Verkauf einer vermieteten Immobilie nachdenken, sprechen wir gern mit Ihnen: Erstgespräch vereinbaren.
