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Modernisierungsgrad und fiktives Baujahr: Wie jung ist Ihr Haus rechnerisch?

Mit dem Punkte-Check ordnen Sie Dach, Heizung, Leitungen und mehr ein, so wie es Sachverständige tun.

Ihre Einschätzung ist keine Bewertung. Die Punkte vergibt ein Sachverständiger.

Für den Wert eines Hauses zählt nicht nur das Baujahr im Grundbuch, sondern auch, wie viel seitdem erneuert wurde. Sachverständige bewerten das mit einem Punkteschema (Anlage 2 der Immobilienwertermittlungsverordnung). Je mehr modernisiert wurde, desto länger wird die wirtschaftliche Restnutzungsdauer eingeschätzt. Daraus lässt sich ein rechnerisch jüngeres, das sogenannte fiktive Baujahr ableiten.

Punkte-Check zum Selbstausfüllen

Tragen Sie ein, wie weit Sie jedes Element für erneuert halten. Das ist Ihre Einschätzung und keine Bewertung. Die endgültigen Punkte vergibt ein Sachverständiger anhand von Unterlagen und Besichtigung.

ModernisierungselementMaximalpunkteIhre Einschätzung
bis 4
bis 2
bis 2
bis 2
bis 4
bis 2
bis 2
bis 2

Die fünf Modernisierungsgrade

PunkteModernisierungsgrad
0 bis 1 Punktnicht modernisiert
2 bis 5 Punktekleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung
6 bis 10 Punktemittlerer Modernisierungsgrad
11 bis 17 Punkteüberwiegend modernisiert
18 bis 20 Punkteumfassend modernisiert

Was bedeutet das fiktive Baujahr?

Das fiktive Baujahr entsteht rückwärts: Aus der angesetzten Restnutzungsdauer ergibt sich ein Alter, das ein Gebäude „rechnerisch“ hat. Ein Haus von 1965, dessen Dach, Heizung und Leitungen erneuert wurden, kann so deutlich jünger eingestuft werden als sein Baujahr. Die genaue Berechnung hängt von der Gesamtnutzungsdauer, dem Alter und den Punkten ab und gehört in die Hand eines Sachverständigen.

Was Sie tun können

Sammeln Sie Rechnungen und Nachweise für Dach, Fenster, Heizung, Leitungen und Bäder mit Jahr und Umfang. Mit diesen Unterlagen können wir den Zustand für die Preisempfehlung nachvollziehbar darstellen. Ob und wie stark sich Modernisierungen im Kaufpreis niederschlagen, hängt vom Markt und vom Objekt ab.

Quelle: Anlage 2 ImmoWertV, Gesetze im Internet.

Häufige Fragen

Wer vergibt die Modernisierungspunkte?
Ein Sachverständiger vergibt die Punkte anhand von Unterlagen und Besichtigung. Der Check auf dieser Seite ist nur Ihre Vorab-Einschätzung.
Sind Reparaturen Modernisierungen?
Reine Instandhaltung zählt nur eingeschränkt. Entscheidend sind Umfang und Zeitpunkt der Erneuerung. Das beurteilt der Sachverständige im Einzelfall.

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Wir sehen uns Lage, Zustand und Unterlagen an und besprechen mit Ihnen, was das für Ihr Vorhaben bedeutet.

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