Für den Wert eines Hauses zählt nicht nur das Baujahr im Grundbuch, sondern auch, wie viel seitdem erneuert wurde. Sachverständige bewerten das mit einem Punkteschema (Anlage 2 der Immobilienwertermittlungsverordnung). Je mehr modernisiert wurde, desto länger wird die wirtschaftliche Restnutzungsdauer eingeschätzt. Daraus lässt sich ein rechnerisch jüngeres, das sogenannte fiktive Baujahr ableiten.
Punkte-Check zum Selbstausfüllen
Tragen Sie ein, wie weit Sie jedes Element für erneuert halten. Das ist Ihre Einschätzung und keine Bewertung. Die endgültigen Punkte vergibt ein Sachverständiger anhand von Unterlagen und Besichtigung.
| Modernisierungselement | Maximalpunkte | Ihre Einschätzung |
|---|---|---|
| bis 4 | ||
| bis 2 | ||
| bis 2 | ||
| bis 2 | ||
| bis 4 | ||
| bis 2 | ||
| bis 2 | ||
| bis 2 |
Die fünf Modernisierungsgrade
| Punkte | Modernisierungsgrad |
|---|---|
| 0 bis 1 Punkt | nicht modernisiert |
| 2 bis 5 Punkte | kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung |
| 6 bis 10 Punkte | mittlerer Modernisierungsgrad |
| 11 bis 17 Punkte | überwiegend modernisiert |
| 18 bis 20 Punkte | umfassend modernisiert |
Was bedeutet das fiktive Baujahr?
Das fiktive Baujahr entsteht rückwärts: Aus der angesetzten Restnutzungsdauer ergibt sich ein Alter, das ein Gebäude „rechnerisch“ hat. Ein Haus von 1965, dessen Dach, Heizung und Leitungen erneuert wurden, kann so deutlich jünger eingestuft werden als sein Baujahr. Die genaue Berechnung hängt von der Gesamtnutzungsdauer, dem Alter und den Punkten ab und gehört in die Hand eines Sachverständigen.
Was Sie tun können
Sammeln Sie Rechnungen und Nachweise für Dach, Fenster, Heizung, Leitungen und Bäder mit Jahr und Umfang. Mit diesen Unterlagen können wir den Zustand für die Preisempfehlung nachvollziehbar darstellen. Ob und wie stark sich Modernisierungen im Kaufpreis niederschlagen, hängt vom Markt und vom Objekt ab.
Quelle: Anlage 2 ImmoWertV, Gesetze im Internet.
