Bei einer gemeinsamen Immobilie in der Scheidung stehen vier Wege offen: Verkauf mit Erlösteilung, Übernahme durch einen Partner mit Auszahlung, Vermietung oder als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung. Ein neutral ermittelter Verkehrswert ist die Grundlage für jede dieser Lösungen.
Die Möglichkeiten im Vergleich
| Weg | Voraussetzung | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Verkauf und Erlösteilung | Beide Partner stimmen dem Verkauf zu | Restschuld des Darlehens ablösen, Erlös nach Vereinbarung teilen |
| Übernahme durch einen Partner | Der übernehmende Partner kann Auszahlung und Darlehen finanzieren | Bank muss der Schuldübernahme zustimmen, Auszahlung auf Basis des Verkehrswerts |
| Vermietung | Beide Partner sind einverstanden, Mietertrag und Kosten werden geregelt | Gemeinsame Verwaltung bleibt bestehen |
| Teilungsversteigerung | Kein Einvernehmen möglich | Meist Preise unter Verkehrswert und Verfahrenskosten, deshalb nur als letzter Weg |
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Grundbuchauszug und Darlehensunterlagen zusammenstellen.
- Verkehrswert neutral ermitteln lassen, damit beide Seiten mit denselben Zahlen arbeiten.
- Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank erfragen.
- Steuerliche Folgen klären, etwa mögliche Spekulationssteuer bei Verkauf innerhalb der Frist und bei fehlender Eigennutzung.
- Juristische Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht einholen.
- Verkaufsstrategie und Zeitplan abstimmen.
Warum ein neutraler Dritter hilft
Bei einer Trennung sind Emotionen und Zahlen schwer zu trennen. Ein Makler, der die Immobilie bewertet und vermarktet, arbeitet für beide Seiten nachvollziehbar und lässt sich nicht von persönlichen Konflikten leiten. Die rechtliche und steuerliche Beratung übernehmen Ihre Anwälte und Steuerberater.
Häufige Fragen
Was ist der neutralste Ausgangspunkt?
Wann ist die Teilungsversteigerung sinnvoll?
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