Scheidung

Gemeinsame Immobilie in der Scheidung: Diese Wege stehen offen

So finden Sie den richtigen Weg, das gemeinsame Haus zu verkaufen.

Kurz gesagt

Bei einer gemeinsamen Immobilie in der Scheidung stehen vier Wege offen: Verkauf mit Erlösteilung, Übernahme durch einen Partner mit Auszahlung, Vermietung oder als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung. Ein neutral ermittelter Verkehrswert ist die Grundlage für jede dieser Lösungen.

Die Möglichkeiten im Vergleich

WegVoraussetzungWorauf Sie achten
Verkauf und ErlösteilungBeide Partner stimmen dem Verkauf zuRestschuld des Darlehens ablösen, Erlös nach Vereinbarung teilen
Übernahme durch einen PartnerDer übernehmende Partner kann Auszahlung und Darlehen finanzierenBank muss der Schuldübernahme zustimmen, Auszahlung auf Basis des Verkehrswerts
VermietungBeide Partner sind einverstanden, Mietertrag und Kosten werden geregeltGemeinsame Verwaltung bleibt bestehen
TeilungsversteigerungKein Einvernehmen möglichMeist Preise unter Verkehrswert und Verfahrenskosten, deshalb nur als letzter Weg

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. Grundbuchauszug und Darlehensunterlagen zusammenstellen.
  2. Verkehrswert neutral ermitteln lassen, damit beide Seiten mit denselben Zahlen arbeiten.
  3. Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank erfragen.
  4. Steuerliche Folgen klären, etwa mögliche Spekulationssteuer bei Verkauf innerhalb der Frist und bei fehlender Eigennutzung.
  5. Juristische Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht einholen.
  6. Verkaufsstrategie und Zeitplan abstimmen.

Warum ein neutraler Dritter hilft

Bei einer Trennung sind Emotionen und Zahlen schwer zu trennen. Ein Makler, der die Immobilie bewertet und vermarktet, arbeitet für beide Seiten nachvollziehbar und lässt sich nicht von persönlichen Konflikten leiten. Die rechtliche und steuerliche Beratung übernehmen Ihre Anwälte und Steuerberater.

Häufige Fragen

Was ist der neutralste Ausgangspunkt?
Ein nach ImmoWertV ermittelter Verkehrswert.
Wann ist die Teilungsversteigerung sinnvoll?
Nur als letzter Weg, wenn keine einvernehmliche Lösung gelingt, da meist Preise unter Verkehrswert erzielt werden.

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