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Pflegeimmobilien und Steuern: Was degressive AfA und Sonder-AfA leisten und wo die Grenzen liegen

Ein hoher steuerlicher Verlust im ersten Jahr ist keine dauerhafte Steuerersparnis. Eine ausgewogene Einordnung mit Beispielrechnung.

Kurz gesagt

Degressive AfA und Sonder-AfA können bei einem neu gebauten Pflegeapartment im ersten Jahr zu einem hohen steuerlichen Verlust führen, der Ihre Einkommensteuer senkt. Das verschiebt Steuern zeitlich, es spart sie nicht dauerhaft. Ob ein Objekt die Voraussetzungen erfüllt, muss Ihr Steuerberater im Einzelfall bestätigen.

Sie prüfen ein Pflegeapartment? Im Beratungstermin gehen wir die Prüfbereiche für Ihr konkretes Angebot mit Ihnen durch, von Betreiber und Pachtvertrag bis zu den steuerlichen Nachweisen. Antworten auf häufige Fragen: Pflegeapartments: Häufige Fragen.

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Hinweis zur Vermittlung

Kirchhoff Immobilien vermittelt Pflegeapartments als Vertriebspartner der Carestone Group GmbH, Hannover. Objekte, Betreiber, Pachtverträge und Konditionen stammen vom Anbieter. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Ob und wie sich steuerliche Effekte in Ihrem Fall ergeben, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Die zwei Abschreibungsinstrumente im Überblick

InstrumentInhaltTypische Voraussetzungen
Degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG)5 % auf den jeweiligen Restbuchwert statt gleichbleibender linearer AbschreibungNeubau, Kaufvertrag oder Bauantrag im gesetzlichen Zeitraum (1. Oktober 2023 bis 30. September 2029), Erwerb bis Ende des Jahres der Fertigstellung, Nutzung zu Wohnzwecken
Sonderabschreibung (§ 7b EStG)Zusätzlich 5 % jährlich über vier Jahre auf begrenzte BemessungsgrundlageNeu geschaffener Wohnraum, Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), Baukostenobergrenze, Vermietung

Beide Regelungen setzen voraus, dass das Objekt steuerlich als Wohnung gilt. Bei Pflegeapartments ist das ein zentraler Prüfpunkt, den Ihr Steuerberater anhand der konkreten Unterlagen beurteilt. Stichtage und Bedingungen können sich ändern.

Beispielrechnung für das erste Jahr

Vereinfachtes Beispiel mit vollständiger Fremdfinanzierung, ohne Kirchensteuer und ohne Solidaritätszuschlag. Es zeigt die Größenordnung, nicht Ihr persönliches Ergebnis.

PositionBetrag
Kaufpreis (davon 80 % Gebäudeanteil, 200.000 Euro)250.000 Euro
Pacht (rund 4,2 % Nettoertrag)+10.500 Euro
Schuldzinsen (3,8 % auf 250.000 Euro)-9.500 Euro
Nicht umlagefähige Kosten-300 Euro
Degressive AfA (5 % von 200.000 Euro)-10.000 Euro
Sonder-AfA (5 % von 200.000 Euro)-10.000 Euro
Steuerliches Ergebnis Vermietung und Verpachtung-19.300 Euro

Verluste aus Vermietung und Verpachtung können in der Regel mit anderen Einkünften verrechnet werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich rechnerisch eine Steuerminderung von rund 8.100 Euro, bei 45 % von rund 8.700 Euro. Der Satz von 42 % gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro, der Satz von 45 % erst ab rund 278.000 Euro (jeweils Alleinstehende, Stand 2025, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Liquidität im Jahr 1Betrag
Cashflow vor Steuer und Tilgung (10.500 - 9.500 - 300)+700 Euro
Tilgung (2 % anfänglich)-5.000 Euro
Liquidität vor Steuer-4.300 Euro, rund -358 Euro pro Monat
Steuerminderung bei 42 %+8.106 Euro
Liquidität nach Steuer im Jahr 1+3.806 Euro

Was die Rechnung nicht zeigt

  • Steuerstundung statt Steuerersparnis: Die degressive AfA sinkt jedes Jahr, die Sonder-AfA endet nach vier Jahren. Der Steuervorteil nimmt ab, die Liquidität kann dann negativ werden.
    Experten-Tipp:
    Legen Sie einen Teil der Steuerminderung der ersten Jahre zurück und lassen Sie eine Planungsrechnung über die gesamte Haltedauer bis zum Verkauf erstellen. Um die Steuerwirkung früh zu nutzen, können Sie beim Finanzamt die Vorauszahlungen herabsetzen oder Verluste aus Vermietung als Freibetrag im Lohnsteuerabzug eintragen lassen, sofern Ihr Steuerberater das für Ihren Fall bestätigt. Voraussetzung für die volle Wirkung ist, dass genug zu versteuerndes Einkommen für die Verlustverrechnung vorhanden ist.
  • Zinsrisiko: Das Beispiel rechnet mit 3,8 %. Nach Ablauf der Zinsbindung kann die Anschlussfinanzierung teurer sein.
    Experten-Tipp:
    Wählen Sie eine lange Zinsbindung von 15 bis 20 Jahren und rechnen Sie die Anschlussfinanzierung mit einem um 2 Prozentpunkte höheren Zins durch. Vereinbaren Sie Sondertilgungsrechte, damit Sie Steuererstattungen gezielt zur Tilgung nutzen können.
  • Betreiber und Pacht: Die Pacht zahlt der Betreiber. Fällt er aus, fällt auch die Pacht aus, selbst wenn Ihr Eigentum unberührt bleibt.
    Experten-Tipp:
    Prüfen Sie vor dem Kauf Sicherheiten im Pachtvertrag wie Bürgschaft, Kaution oder Konzernhaftung, lassen Sie sich die Jahresabschlüsse des Betreibers zeigen und klären Sie, wie ein Betreiberwechsel geregelt ist. Verteilen Sie größere Investitionen auf mehrere Betreiber.
  • Wiederverkauf: Pflegeapartments werden als Kapitalanlage bundesweit gehandelt. Der mögliche Käuferkreis besteht aus Anlegern in ganz Deutschland und ist nicht auf die Region begrenzt, anders als bei einer Eigentumswohnung in Köln, die häufig von regionalen Käufern erworben wird. Wie gut sich ein Apartment verkaufen lässt, hängt trotzdem von Restlaufzeit des Pachtvertrags, Betreiber, Zustand und Preis ab.
    Experten-Tipp:
    Bereiten Sie den Verkauf früh vor: Pachtvertrag mit Restlaufzeit, Betreiberkennzahlen und alle Nachweise gebündelt bereithalten und das Objekt bundesweit anbieten.
  • Steuer beim Verkauf nach zehn Jahren: Für Privatpersonen sind Veräußerungsgewinne nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist (§ 23 EStG) in der Regel steuerfrei. Verkaufen Sie früher, kann der Gewinn steuerpflichtig sein.
    Experten-Tipp:
    Ziel ist, die Abschreibungen während der Haltedauer zu nutzen und danach steuerfrei zu verkaufen. Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags beim Kauf und dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags beim Verkauf, nicht die Übergabe. Notieren Sie das Datum Ihres Kaufvertrags, starten Sie die Vermarktung rechtzeitig vorher und beurkunden Sie den Verkauf erst nach Ablauf der zehn Jahre. Ihr Steuerberater berechnet den genauen Stichtag. Prüfen Sie außerdem, ob ein etwas späterer Verkauf wegen der Restlaufzeit der Pacht wirtschaftlich sinnvoller ist.

Gedanken zum Wegfall der Steuerfreiheit nach zehn Jahren lesen →

Chancen und Risiken im Vergleich

MerkmalChanceRisikoExperten-Tipp: Lösung
PachtvertragLangfristige Laufzeit, häufig 20 bis 25 Jahre, je Vertrag zu prüfenAbhängigkeit von der Bonität des BetreibersVertrag vor dem Kauf von einer fachkundigen Stelle prüfen lassen und Laufzeit, Verlängerungsoption und Sicherheiten schriftlich klären.
WertsicherungAnpassung an den Verbraucherpreisindex, wenn vertraglich vereinbartKlauseln unterscheiden sich, Obergrenzen möglichAnpassungsintervalle und Ober- und Untergrenzen prüfen und die Rechnung einmal ohne jede Anpassung durchspielen.
InstandhaltungBei Double-Net oder Triple-Net trägt der Betreiber einen GroßteilWer Dach und Fach trägt, regelt der Vertrag und ist sorgfältig zu prüfenSchriftlich klären, wer Dach und Fach trägt, und einen Puffer für Instandhaltung in die Planung aufnehmen.
NachfrageDemografischer Bedarf an PflegeplätzenStandort und Wettbewerbsdichte entscheiden im EinzelfallPflegebedarfsplan des Kreises, Belegungsquote des Hauses und Wettbewerber im Umfeld prüfen.
SteuerHoher Verlust im ersten Jahr möglichVorteil nimmt ab, Anerkennung hängt von den Voraussetzungen abVorab durch Steuerberater klären lassen, bei Unsicherheit verbindliche Auskunft einholen und über die ganze Haltedauer rechnen.

Häufige Fragen

Ist der Steuereffekt sicher?
Nein. Er hängt von Ihrer persönlichen Situation, den gesetzlichen Voraussetzungen und der Anerkennung durch das Finanzamt ab. Lassen Sie ihn vorab von Ihrem Steuerberater prüfen.
Gilt die degressive AfA auch bei Erwerb nach Baubeginn?
Nach dem Gesetzeswortlaut kommt es auf den rechtswirksamen Kaufvertrag im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2029 und den Erwerb bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung an. Der Einzelfall ist zu prüfen.
Was passiert bei einer Betreiberinsolvenz?
Ihr Eigentum bleibt bestehen, die Pacht kann aber ausfallen. Ein Betreiberwechsel ist möglich, aber nicht garantiert und braucht Zeit.
Ist der Verkauf nach zehn Jahren steuerfrei?
Für Privatpersonen sind Gewinne aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie nach Ablauf der Zehnjahresfrist nach § 23 EStG derzeit in der Regel steuerfrei. Ein Gesetzentwurf will diese Regel abschaffen, hat nach aktueller Lage aber keine Mehrheit. Gedanken zum Wegfall der Steuerfreiheit lesen →

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