Solange kein Zuschlag erteilt ist, kann ein Mehrfamilienhaus freihändig verkauft werden, wenn der betreibende Gläubiger das Verfahren einstellen lässt oder den Antrag zurücknimmt. Ob das gelingt, entscheidet die Bank im Einzelfall. Wir unterstützen mit Bewertung, Gesprächen und Käuferansprache. Rechtsberatung leisten wir nicht, dafür empfehlen wir einen Fachanwalt.
Ein Versteigerungstermin steht im Raum? Sprechen Sie direkt mit uns. Das Erstgespräch für Eigentümer ist kostenfrei. Zum Formular. Hintergrund: So läuft das Verfahren ab.
Investorennetzwerk für diskrete Verkäufe
Für einen freihändigen Verkauf in kurzer Zeit brauchen Sie Käufer, die nicht auf eine Bankfinanzierung warten müssen. Wir sprechen dafür passende Käufer aus unserem Investorennetzwerk an (mehr als 300 Investoren). Ob ein Käufer zu Ihrem Objekt passt und zu welchem Preis, zeigt sich erst im Gespräch.
Drei Schritte
- Lage klären und mit der Bank sprechen: Wir sehen uns Unterlagen und Verfahrensstand an und sprechen, mit Ihrer Zustimmung, mit der betreibenden Bank über einen freihändigen Verkauf. Ob sie zustimmt, entscheidet sie.
- Objekt einschätzen: Wir bewerten Zustand, Mieten und Lage und stellen die Unterlagen so zusammen, dass die Bank sie nachvollziehen kann.
- Käufer ansprechen: Wir sprechen passende Investoren an, auf Wunsch ohne öffentliches Inserat. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet, der Kaufpreis nach dem Grundbuchrang verteilt.
Wir sind Makler und geben keine Rechtsberatung. Wir können ein Verfahren nicht stoppen. Ziehen Sie bei einer drohenden Zwangsversteigerung einen Fachanwalt für Bank- und Immobilienrecht oder eine Schuldnerberatung hinzu.
Erstgespräch anfordern
Rufen Sie uns an: 0221 57272727. Das Erstgespräch für Eigentümer ist kostenfrei, eine erste Einordnung dauert etwa 15 Minuten. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich.
