Notfall und Krisensituation

Zwangsversteigerung droht? Ein freihändiger Verkauf kann eine Alternative sein

Wir ordnen Ihre Lage vertraulich ein, sprechen auf Wunsch mit der betreibenden Bank und sprechen passende Käufer an, ohne öffentliches Inserat.

Kurz gesagt

Solange kein Zuschlag erteilt ist, kann ein Mehrfamilienhaus freihändig verkauft werden, wenn der betreibende Gläubiger das Verfahren einstellen lässt oder den Antrag zurücknimmt. Ob das gelingt, entscheidet die Bank im Einzelfall. Wir unterstützen mit Bewertung, Gesprächen und Käuferansprache. Rechtsberatung leisten wir nicht, dafür empfehlen wir einen Fachanwalt.

Ein Versteigerungstermin steht im Raum? Sprechen Sie direkt mit uns. Das Erstgespräch für Eigentümer ist kostenfrei. Zum Formular. Hintergrund: So läuft das Verfahren ab.

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Investorennetzwerk für diskrete Verkäufe

Für einen freihändigen Verkauf in kurzer Zeit brauchen Sie Käufer, die nicht auf eine Bankfinanzierung warten müssen. Wir sprechen dafür passende Käufer aus unserem Investorennetzwerk an (mehr als 300 Investoren). Ob ein Käufer zu Ihrem Objekt passt und zu welchem Preis, zeigt sich erst im Gespräch.

Drei Schritte

  1. Lage klären und mit der Bank sprechen: Wir sehen uns Unterlagen und Verfahrensstand an und sprechen, mit Ihrer Zustimmung, mit der betreibenden Bank über einen freihändigen Verkauf. Ob sie zustimmt, entscheidet sie.
  2. Objekt einschätzen: Wir bewerten Zustand, Mieten und Lage und stellen die Unterlagen so zusammen, dass die Bank sie nachvollziehen kann.
  3. Käufer ansprechen: Wir sprechen passende Investoren an, auf Wunsch ohne öffentliches Inserat. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet, der Kaufpreis nach dem Grundbuchrang verteilt.
Hinweis

Wir sind Makler und geben keine Rechtsberatung. Wir können ein Verfahren nicht stoppen. Ziehen Sie bei einer drohenden Zwangsversteigerung einen Fachanwalt für Bank- und Immobilienrecht oder eine Schuldnerberatung hinzu.

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Zustimmung

Nach dem Absenden melden wir uns telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich. Das Erstgespräch für Eigentümer ist kostenfrei.

So erreichen Sie uns

Rufen Sie uns an: 0221 57272727. Das Erstgespräch für Eigentümer ist kostenfrei, eine erste Einordnung dauert etwa 15 Minuten. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich.

Häufige Fragen

Wie schnell kann eine Zwangsversteigerung gestoppt werden?
Das entscheidet der betreibende Gläubiger oder das Gericht, nicht wir. Möglich ist eine Einstellung oder Rücknahme, wenn die Bank zustimmt. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben Sie.
Was kostet die Beratung durch Kirchhoff Immobilien?
Das Erstgespräch für Eigentümer ist kostenfrei. Bei einem erfolgreichen Verkauf fällt eine Provision an, deren Höhe wir vorab mit Ihnen vereinbaren.
Wird die Situation öffentlich bekannt?
Die Zwangsversteigerung selbst wird öffentlich bekannt gemacht. Den freihändigen Verkauf bieten wir auf Wunsch ohne öffentliches Inserat an. Beteiligt sind Käufer, Gläubiger und Notar.
Können Gläubiger einen freihändigen Verkauf ablehnen?
Ja. Banken stimmen eher zu, wenn der erwartete Erlös die Forderung deckt oder ein besseres Ergebnis als die Versteigerung erwarten lässt. Eine Zusage gibt es nicht.
Bleibt mir etwas vom Kaufpreis?
Der Kaufpreis wird nach dem Grundbuchrang an die Berechtigten verteilt. Ein Überschuss steht Ihnen zu. Bleibt eine Restforderung, klären Sie sie mit Ihrem Anwalt oder einer Schuldnerberatung.
Was ist, wenn das Objekt Sanierungsstau hat?
Der Zustand fließt in den Preis ein. Manche Investoren kalkulieren Sanierungskosten ein. Ob das bei Ihrem Objekt gelingt, zeigt die Einschätzung im Erstgespräch.

Nächster Schritt

Sie möchten Ihre Lage vertraulich einordnen lassen? Sprechen Sie mit uns im Erstgespräch.

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