Kurz gesagt
Nach einer Erbschaft haben Sie drei Optionen: die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen. Zuerst klären Sie Wert, Fristen und Ihre eigene Vermögenssituation, dann entscheiden Sie mit belastbaren Zahlen.
Die ersten Schritte
- Erbschaftsstatus klären: Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge.
- Fristen beachten: sechs Wochen zum Ausschlagen, drei Monate für die Meldung beim Finanzamt.
- Verkehrswert der Immobilie ermitteln lassen.
- Eigene Vermögenssituation und die des Erblassers prüfen, einschließlich möglicher Kredite.
- Optionen gegeneinander abwägen.
Die drei Optionen im Vergleich
| Option | Wann sie passt | Zu beachten |
|---|---|---|
| Selbst nutzen | Die Immobilie passt zu Lebenslage und Finanzen | Laufende Kosten und Instandhaltung tragen Sie selbst |
| Vermieten | Sie möchten eine inflationsfeste Vermögensanlage oder später selbst einziehen | Verwaltungsaufwand, Mieterbetreuung, steuerliche Behandlung |
| Verkaufen | Erlös, Kreditablösung oder Auflösung der Erbengemeinschaft stehen im Vordergrund | Realistischen Angebotspreis auf Basis des Verkehrswerts ansetzen |
Details zu Fristen, Grundbuch und Erbschaftsteuer finden Sie im Beitrag zum geerbten Grundstück.
Häufige Fragen
Muss ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?
Nein. Sie können sie behalten, vermieten oder verkaufen. Beachten Sie aber die gesetzlichen Fristen zur Annahme und zur Meldung beim Finanzamt.
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