Woran lässt sich die Rendite eines Mehrfamilienhauses prüfen?
Prüfen Sie die Rendite an den tatsächlich gezahlten Mieten und den tatsächlich entstandenen Kosten, nicht an Soll-Mieten oder Schätzungen. Aus der jährlichen Nettokaltmiete abzüglich der nicht umlagefähigen Kosten ergibt sich ein Reinertrag. Wer ihn zum Kaufpreis oder zum heutigen Wert ins Verhältnis setzt, erhält eine Nettorendite. Welche Größe sinnvoll ist, hängt davon ab, ob Sie halten, verkaufen oder umschichten möchten.
Ein Ordnungsrahmen: Ertrag, Kosten, Zeit
Wir ordnen die Rendite in drei Bereiche. Das ist ein Denkmodell zum Sortieren der Fragen, keine geschützte Methode und kein Ergebnisversprechen.
Ertrag: Was nehmen Sie ein?
Maßgeblich sind vertraglich vereinbarte Mieten, tatsächliche Zahlungseingänge und mögliche künftige Mieten. Diese drei Größen gehören getrennt betrachtet. Mieten dürfen im Bestand nur unter den Voraussetzungen des Mietrechts angehoben werden. Bei bestehenden Verträgen gilt die Kappungsgrenze, bei Neuvermietung in Köln und im Rhein-Erft-Kreis kann die Mietpreisbremse greifen. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Mieterhöhung im Mehrfamilienhaus.
Kosten: Was bleibt nach den Ausgaben?
Nicht jede Ausgabe lässt sich auf Mieter umlegen. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören nach der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten. Die Gebäudeversicherung dagegen ist umlagefähig. Wo wirklich Rendite verloren geht, zeigt der Ratgeber Nicht umlagefähige Kosten im Mehrfamilienhaus.
Zeit: Was kostet der Betrieb an Aufwand?
Mieteingang, Abrechnung, Handwerkerkoordination und Mieterkommunikation binden Zeit. Wer sie in Excel führt, kann das tun, solange Übersicht und Fristen gesichert sind. Wann eine Software lohnt und worauf es bei der Auswahl ankommt, beschreibt der Ratgeber Verwaltungssoftware für Vermieter.
Selbstcheck für Ihren Bestand
Der Selbstcheck braucht keine Anmeldung und speichert nichts. Gehen Sie die Punkte für jedes Haus durch und notieren Sie, wo Sie keine Antwort haben.
- Kennen Sie die vertraglich vereinbarte Nettokaltmiete jeder Einheit und den tatsächlichen Zahlungseingang der letzten zwölf Monate?
- Liegt die letzte Mieterhöhung je Einheit länger als 15 Monate zurück, und kennen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnungen?
- Ist für jede Einheit bekannt, ob die Mietpreisbremse bei der letzten Neuvermietung galt und ob eine Ausnahme (zum Beispiel Vormiete) in Anspruch genommen wurde?
- Wurden die Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt?
- Sind alle umlagefähigen Kostenarten im Mietvertrag vereinbart und in der Abrechnung angesetzt, zum Beispiel Gebäudeversicherung?
- Kennen Sie die Höhe der nicht umlagefähigen Kosten (Verwaltung, Instandhaltung) und ihren Anteil an der Jahresmiete?
- Gibt es eine Planung der Instandhaltung für die nächsten Jahre, getrennt nach Dach, Fassade, Heizung, Leitungen und Wohnungen?
- Wie hoch war der Leerstand in den letzten drei Jahren, und woran lag er?
- Wissen Sie, wie viel Zeit pro Monat Mieteingang, Abrechnung und Mieterkommunikation kosten?
- Haben Sie Ihre steuerliche Situation mit Ihrem Steuerberater besprochen, zum Beispiel die Abschreibung und abzugsfähige Kosten?
Wenn Sie bei drei oder mehr Punkten keine belastbare Antwort haben, lohnt sich zuerst eine Bestandsaufnahme der Zahlen. Eine Bewertung durch uns setzt genau diese Angaben voraus.
Welche Rolle spielt die Instandhaltung für die Rendite?
Sie ist ein Kostenblock, der sich verschieben, aber nicht sparen lässt. Für ein Mietshaus im Alleineigentum schreibt das Gesetz keine feste Instandhaltungsrücklage vor. Fachleute nutzen Näherungsverfahren, etwa Erfahrungswerte je Quadratmeter oder die Peterssche Formel. Beide liefern Anhaltspunkte, ersetzen aber keine Zustandsanalyse. Zu niedrige Annahmen führen zu Sanierungsstau, der beim Verkauf den Preis belasten kann. Mehr dazu im Beitrag Sanierungsstau und Gebäudeenergiegesetz beim Verkauf.
Was bedeutet die Rendite für Verkauf und Umschichtung?
Käufer rechnen mit den tatsächlichen Mieten und den dokumentierten Kosten. Je besser Ihre Zahlen geordnet sind, desto nachvollziehbarer wird ein Preis. Wie der Wert eines Mehrfamilienhauses hergeleitet wird, erklärt der Beitrag Mehrfamilienhaus bewerten: Ertragswert und Kaufpreisfaktor. Wenn Sie überlegen, Kapital umzuschichten, finden Sie Hinweise im Beitrag Immobilien als Kapitalanlage. Pflegeimmobilien sind eine mögliche Option unter mehreren, mit eigenen Risiken. Wir sind Vertriebspartner der Carestone Group GmbH, Einzelheiten stehen auf der Seite Pflegeapartments.
Was wir für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern tun
Wir bewerten Mehrfamilienhäuser, beraten zum Verkauf und führen Eigentümer mit Kaufinteressenten und Investoren zusammen. Wir übernehmen weder die Hausverwaltung noch die laufende Verwaltung von Beständen und bieten keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung an. Für diese Fragen empfehlen wir Fachanwälte, Steuerberater oder Verwaltungen. Unsere Angebote: Mehrfamilienhaus verkaufen, Immobilienbewertung und Investorenzugang.
Häufige Fragen
Was ist eine gute Rendite bei einem Mehrfamilienhaus?
Was ist der Unterschied zwischen Bruttorendite und Nettorendite?
Darf ich die Miete bei einem Bestandsmieter beliebig anheben?
Ist die Gebäudeversicherung umlagefähig?
Quellen
- § 558 BGB, Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
- § 556d BGB, Mietpreisbremse
- § 1 Betriebskostenverordnung
- § 2 Betriebskostenverordnung
- Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen, Landesministerium
Rechtsstand: 6. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für den Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt, Ihren Steuerberater oder Haus und Grund.
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