Ratgeber

Checkliste Immobilienverkauf in Köln: 15 Schritte von der Bewertung bis zur Übergabe

Drei Phasen, fünfzehn Schritte und alle Unterlagen im Blick.

Kurz gesagt

Eine gute Vorbereitung verkürzt den Immobilienverkauf und vermeidet Überraschungen beim Notar. Die Checkliste führt Sie in drei Phasen durch den Verkauf: Vorbereitung, Vermarktung und Abschluss. Wichtig sind ein geklärter Wert, vollständige Unterlagen, ein nachvollziehbarer Angebotspreis und ein geprüfter Kaufvertragsentwurf.

Phase 1: Vorbereitung

SchrittWas Sie tunMehr dazu
1Wert klären: Ersteinschätzung oder Bewertung einholen, Bodenrichtwert prüfenImmobilienbewertung, Online-Wertermittlung für Einfamilienhäuser, Bodenrichtwerte
2Ziele festlegen: Preis, Zeitplan, DiskretionMakler oder Privatverkauf
3Unterlagen sammeln: Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baugenehmigung, bei Wohnungen Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und HausgeldabrechnungenUnterlagen im Überblick
4Energieausweis beschaffen, er ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Gültig 10 Jahre, Ausnahmen u. a. für Baudenkmäler. Ab 1. Januar 2027 gelten durch das Gebäudemodernisierungsgesetz teils neue Regeln.Sanierungspflicht, Verkaufskosten und Steuern
5Finanzierung klären: Restschuld, Zinsbindung und Ablösesumme schriftlich bei der Bank anfordernVerkaufskosten und Steuern
6Steuern prüfen: Zehnjahresfrist beachten, Selbstnutzung dokumentieren10-Jahresfrist

Phase 2: Vermarktung

SchrittWas Sie tunMehr dazu
7Angebotspreis festlegen auf Basis von Vergleichspreisen, Zustand und LageAngebotspreis ermitteln
8Exposé mit vollständigen und ehrlichen Angaben und guten Fotos erstellenAufgaben eines Maklers
9Passende Käufer ansprechen, Finanzierungsnachweise prüfen, bei Bedarf diskret vermarktenDiskreter Verkauf
10Besichtigungen vorbereiten und Unterlagen bereithaltenPrivater Verkauf: Ablauf

Phase 3: Abschluss

SchrittWas Sie tunMehr dazu
11Verhandeln: Preis, Übergabetermin, InventarMaklerprovision
12Kaufvertragsentwurf des Notars in Ruhe prüfenGlossar: Notar, Auflassungsvormerkung
13Beurkundung beim NotarGlossar
14Fälligkeit und Zahlung: Nach der Mitteilung des Notars zahlt der Käufer, danach wird er im Grundbuch eingetragenGlossar: Grundschuld
15Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsseln

Häufige Fragen

Wie früh sollte ich mit der Vorbereitung beginnen?
Sobald Sie sich zum Verkauf entschieden haben. Unterlagen wie der Energieausweis und Auskünfte der Bank brauchen Zeit, und ein klarer Wert schützt Sie vor falschen Preisvorstellungen.
Muss ich vor dem Verkauf renovieren?
Nicht in jedem Fall. Der Zustand beeinflusst Preis und Käufergruppe. Sanierungsbedarf kann für Kapitalanleger interessant sein, wenn der Preis dazu passt.
Wer erstellt den Kaufvertrag?
Der Notar erstellt den Entwurf nach den Vereinbarungen von Käufer und Verkäufer. Sie sollten ihn vor dem Termin in Ruhe prüfen.
Was passiert nach der Beurkundung?
Meist wird eine Auflassungsvormerkung eingetragen, der Notar teilt die Fälligkeit des Kaufpreises mit, und nach Zahlung wird der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Allgemeine Checkliste, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand: September 2026, für den Energieausweis gelten ab 1. Januar 2027 teils neue Regeln durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Quellen: Gebäudeenergiegesetz in der ab 1. Januar 2027 durch das GModG geänderten Fassung, § 23 EStG, BGB.

Den Überblick über alle Verkaufswege finden Sie auf der Seite Immobilienverkauf Köln.

Nächster Schritt

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