Mehrfamilienhaus verkaufen

Mehrfamilienhaus geerbt in Köln? Einigung suchen, statt vor Gericht zu streiten

Einer will behalten, einer braucht Liquidität, einer kennt sich nicht aus. Wir helfen, die Wege sachlich zu ordnen.

Kurz gesagt

Ohne Einigung droht einer Erbengemeinschaft die Teilungsversteigerung. Wir moderieren nicht rechtlich, sondern ordnen die Wege: neutrale Bewertung als gemeinsame Zahlengrundlage, Übernahme durch einen Miterben oder gemeinsamer freihändiger Verkauf. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Anwalt, Notar und Steuerberater, zu denen wir Kontakt herstellen.

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft? Im vertraulichen Erstgespräch (für Eigentümer kostenfrei) ordnen wir die Wege mit Ihnen ein. Hintergrund: Teilungsversteigerung vermeiden.

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Wobei wir Erbengemeinschaften unterstützen

BereichWas wir tun
Neutrale BewertungWir veranlassen eine Bewertung nach dem Ertragswertverfahren auf Basis von Marktdaten, als gemeinsame Zahlengrundlage
Wege ordnenWir stellen Übernahme durch einen Miterben und gemeinsamen Verkauf gegenüber, mit Vor- und Nachteilen
NetzwerkKontakte zu Banken (Finanzierung einer Auszahlung), Steuerberatern (Erbschaftsteuer, § 23 EStG), Notaren und Rechtsanwälten
Diskreter VerkaufBei Komplettverkauf sprechen wir passende Käufer an, auf Wunsch ohne öffentliches Inserat
Abgrenzung

Wir sind Makler, keine Rechtsberater oder Mediatoren. Rechtsverbindliche Auskünfte zu Erbrecht und Steuern erteilen Rechtsanwälte und Steuerberater. Bei tiefen Konflikten kann eine Mediation helfen, wir nennen auf Wunsch Kontakte.

Der Ablauf

  1. Erstgespräch: Wir hören zu, klären Erbquoten, Objekt und Ziele der Beteiligten.
  2. Bewertung: Neutrale Wertermittlung als gemeinsame Basis.
  3. Wege besprechen: Übernahme oder Verkauf, jeweils mit Konsequenzen für Auszahlung, Steuern und Zeit.
  4. Umsetzung: Bei Verkauf Vermarktung, bei Übernahme Kontakt zu Bank und Notar.

Bei der Verteilung des Kaufpreises kann der Notar nach dem Vertrag die Anteile der Erben getrennt auszahlen. Die Einzelheiten regelt der Kaufvertrag.

Häufige Fragen

Wie lange darf eine Erbengemeinschaft uneinig sein?
Rechtlich unbegrenzt, jeder Miterbe kann aber die Auseinandersetzung verlangen. Praktisch laufen Kosten weiter, und anstehende Instandhaltung bleibt liegen.
Wer zahlt die Bewertung?
Üblicherweise die Erbengemeinschaft gemeinsam. Was sie kostet, hängt vom Objekt ab, wir klären das vorab.
Kann ein Erbe die anderen zum Verkauf zwingen?
Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen und notfalls die Teilungsversteigerung beantragen. Ein freihändiger Verkauf braucht die Zustimmung aller.
Beginnt die Zehnjahresfrist für die Spekulationssteuer bei der Erbschaft neu?
Nein. Bei Erbschaft wird die Besitzzeit des Erblassers angerechnet (§ 23 EStG). Den Einzelfall klärt Ihr Steuerberater.
Kann ein Erbe die Immobilie übernehmen?
Ja, wenn er die anderen auszahlen und die Finanzierung darstellen kann. Wir stellen bei Bedarf Kontakte zu Banken her.

Nächster Schritt

Sie möchten die Wege für Ihre Erbengemeinschaft sachlich ordnen? Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch.

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