Ohne Einigung droht einer Erbengemeinschaft die Teilungsversteigerung. Wir moderieren nicht rechtlich, sondern ordnen die Wege: neutrale Bewertung als gemeinsame Zahlengrundlage, Übernahme durch einen Miterben oder gemeinsamer freihändiger Verkauf. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Anwalt, Notar und Steuerberater, zu denen wir Kontakt herstellen.
Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft? Im vertraulichen Erstgespräch (für Eigentümer kostenfrei) ordnen wir die Wege mit Ihnen ein. Hintergrund: Teilungsversteigerung vermeiden.
Wobei wir Erbengemeinschaften unterstützen
| Bereich | Was wir tun |
|---|---|
| Neutrale Bewertung | Wir veranlassen eine Bewertung nach dem Ertragswertverfahren auf Basis von Marktdaten, als gemeinsame Zahlengrundlage |
| Wege ordnen | Wir stellen Übernahme durch einen Miterben und gemeinsamen Verkauf gegenüber, mit Vor- und Nachteilen |
| Netzwerk | Kontakte zu Banken (Finanzierung einer Auszahlung), Steuerberatern (Erbschaftsteuer, § 23 EStG), Notaren und Rechtsanwälten |
| Diskreter Verkauf | Bei Komplettverkauf sprechen wir passende Käufer an, auf Wunsch ohne öffentliches Inserat |
Wir sind Makler, keine Rechtsberater oder Mediatoren. Rechtsverbindliche Auskünfte zu Erbrecht und Steuern erteilen Rechtsanwälte und Steuerberater. Bei tiefen Konflikten kann eine Mediation helfen, wir nennen auf Wunsch Kontakte.
Der Ablauf
- Erstgespräch: Wir hören zu, klären Erbquoten, Objekt und Ziele der Beteiligten.
- Bewertung: Neutrale Wertermittlung als gemeinsame Basis.
- Wege besprechen: Übernahme oder Verkauf, jeweils mit Konsequenzen für Auszahlung, Steuern und Zeit.
- Umsetzung: Bei Verkauf Vermarktung, bei Übernahme Kontakt zu Bank und Notar.
Bei der Verteilung des Kaufpreises kann der Notar nach dem Vertrag die Anteile der Erben getrennt auszahlen. Die Einzelheiten regelt der Kaufvertrag.
