Mehrfamilienhaus verkaufen

Mehrfamilienhaus mit Sanierungsstau: Sanieren oder verkaufen?

Heizung, Dach, Fassade, Stränge: Wenn der Instandhaltungsrückstand wächst, stellt sich eine Frage. Rechnet sich die Sanierung, oder ist der Verkauf im Ist-Zustand der bessere Weg?

Kurz gesagt

Vermieter dürfen Modernisierungskosten nach § 559 BGB nur begrenzt auf die Mieter umlegen: 8 Prozent der aufgewendeten Kosten pro Jahr, gedeckelt durch eine Kappungsgrenze. Ob Sanierung oder Verkauf im Ist-Zustand besser ist, entscheidet die Wirtschaftlichkeitsrechnung für Ihr Objekt: Zustand, Mietverträge, Finanzierung, Ihre Zeit und Risikobereitschaft.

Sie überlegen, ob sich die Sanierung rechnet? Wir ordnen Zustand, Mieten und Verkaufsoption mit Ihnen ein. Erstgespräch für Eigentümer kostenfrei.

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Was die Modernisierungsumlage hergibt

Nach § 559 BGB dürfen Vermieter nach einer Modernisierung jährlich höchstens 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Zusätzlich gilt eine Kappungsgrenze: Die Monatsmiete darf sich innerhalb von sechs Jahren durch Modernisierungen nicht um mehr als 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen, bei Monatsmieten unter 7 Euro je Quadratmeter um höchstens 2 Euro. Reine Instandhaltung darf nicht umgelegt werden, nur der Modernisierungsanteil. Für konkrete Fälle gilt: Rechtsstand und Einzelfall mit einem Fachanwalt prüfen.

PunktWas zu beachten ist
UmlageHöchstens 8 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr, Instandhaltungsanteile sind abzuziehen
KappungsgrenzeBegrenzt die Mieterhöhung durch Modernisierung innerhalb von sechs Jahren
Öffentliche FördermittelWerden von den umlagefähigen Kosten abgezogen
Ankündigung und MieterrechteFormvorschriften und Härtefalleinwand beachten
Gebietsrechtliche VorgabenDenkmalschutz oder Erhaltungssatzung können Umfang und Umlage einschränken
Was das heißt

Die Umlage deckt die Sanierungskosten meist nur zum Teil und über viele Jahre. Wie lange die Amortisation dauert, hängt von Kosten, Miete und Förderung ab und lässt sich nur objektbezogen berechnen. Rechnen Sie die Zeit während der Bauphase und mögliche Mietausfälle mit ein.

Weg A: Sie sanieren und halten

  • Voraussetzungen: Kapital oder Finanzierung, verlässliche Handwerker, Zeit für Planung und Mieterkommunikation.
  • Chance: Ein energetisch modernisiertes Gebäude ist langfristig besser vermietbar und für Käufer weniger risikobehaftet.
  • Risiko: Kostensteigerungen, Bauverzögerungen, Mietminderung während der Bauphase, Zinsbelastung.

Weg B: Sie verkaufen im Ist-Zustand

  • Ablauf: Das Objekt wird mit seinem Zustand angeboten. Der Käufer kalkuliert den Rückstand in den Preis ein.
  • Chance: Sie geben Bau-, Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand ab und erhalten Planungssicherheit.
  • Grenze: Der Preis liegt in der Regel unter dem eines sanierten Objekts. Sinnvoll ist er, wenn der Abschlag kleiner ist als Kosten und Risiko einer eigenen Sanierung.

Entscheidungshilfe

FaktorSpricht eher für SanierungSpricht eher für Verkauf
Zustand und UmfangÜberschaubarer, gut planbarer BedarfUmfangreicher Bedarf an mehreren Gewerken
MietverträgeStabile Mieterschaft, Umlage realistischHohe Fluktuation, enge Umlagegrenzen
FinanzierungZugang zu passenden KonditionenFinanzierung schwierig oder teuer
Ihre LageLanger Horizont, Zeit vorhandenWunsch nach Entlastung oder Liquidität
RahmenbedingungenKeine besonderen AuflagenDenkmalschutz, Erhaltungssatzung oder Nachfolgethema

Der objektive erste Schritt

Lassen Sie den Wert im Ist-Zustand ermitteln und den Sanierungsbedarf mit Kosten schätzen, bevor Sie sich entscheiden. Damit sehen Sie, was das Objekt heute wert ist, was die Sanierung kostet und wie sich beide Wege vergleichen. Mehr zu unserem Angebot: Sanierungsstau: Verkauf oder Netzwerk. Zum Marktüberblick: Veedel-Report.

Wichtig

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Rechtsstand können sich ändern. Lassen Sie Ihren Einzelfall von Steuerberater, Rechtsanwalt oder Gutachter prüfen.

Häufige Fragen

Wie viel der Sanierungskosten darf ich auf Mieter umlegen?
Bei Modernisierung höchstens 8 Prozent der aufgewendeten Kosten pro Jahr, zusätzlich begrenzt durch die Kappungsgrenze von 3 Euro (bei niedrigen Mieten 2 Euro) je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren. Instandhaltung ist nicht umlagefähig.
Lohnt sich eine Sanierung immer?
Nein. Ob sie sich rechnet, hängt von Kosten, Miete, Förderung, Finanzierung und Ihrem Zeithorizont ab. Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für das einzelne Objekt schafft Klarheit.
Kann ich ein Mehrfamilienhaus mit Sanierungsstau verkaufen?
Ja. Der Käufer kalkuliert den Bedarf in den Preis ein. Wichtig ist eine nachvollziehbare Darstellung des Zustands und der Mietverhältnisse.
Muss ich bei einem Verkauf im Ist-Zustand einen Haftungsausschluss vereinbaren?
Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung ist im Kaufvertrag üblich, aber nicht für bekannte Mängel oder bei Arglist wirksam. Die Formulierung klärt der Notar mit Ihnen.

Nächster Schritt

Sie möchten Sanierung und Verkauf für Ihr Objekt nüchtern vergleichen? Sprechen Sie mit uns im Erstgespräch.

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