Ihre Sicht

Rechtlicher Rahmen für Verkäufer

Vorkaufsrecht der Stadt Köln beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses

In bestimmten Gebieten kann die Stadt beim Verkauf eines bebauten Grundstücks ein Vorkaufsrecht prüfen. Wer früh klärt, ob das Haus betroffen ist, plant Vertrag, Notartermin und Zahlung des Kaufpreises sicherer.

Wann kommt ein Vorkaufsrecht der Stadt in Betracht?

Kurz gesagt

Das Baugesetzbuch (BauGB) kennt gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde, etwa in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten (§ 24 BauGB). Daneben können Gemeinden Vorkaufsrechte durch Satzung begründen, zum Beispiel in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung (§ 25 und § 172 BauGB). Welche Gebiete in Köln gelten, entnehmen Sie den aktuellen Angaben der Stadt. Wir prüfen das für Ihre Adresse, bevor wir den Verkauf starten. Die Rechtsprechung zum Vorkaufsrecht in Erhaltungsgebieten hat sich in den letzten Jahren verändert, deshalb gehört die Bewertung im Einzelfall zum Notar oder Rechtsanwalt.

Wie läuft das Verfahren nach dem Kaufvertrag ab?

  1. Käufer und Verkäufer beurkunden den Kaufvertrag beim Notar.
  2. Der Notar teilt den Vertrag der Stadt mit.
  3. Die Stadt prüft, ob sie das Vorkaufsrecht ausübt. Das kann nur innerhalb einer gesetzlichen Frist geschehen, in der Regel zwei Monate nach Mitteilung des Vertrags (§ 28 BauGB).
  4. Übt die Stadt das Recht nicht aus, bestätigt sie das auf Antrag mit einem sogenannten Negativzeugnis. Erst danach ist der Vertrag in diesem Punkt gesichert.

Übt die Stadt das Recht aus, kommt der Kauf zu den Bedingungen des Vertrags mit der Stadt zustande. Der Käufer kann die Ausübung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Vereinbarung abwenden, in der er sich zu Zielen der Stadt verpflichtet, zum Beispiel keine Aufteilung in Eigentumswohnungen (§ 27 BauGB). Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klärt der Notar mit den Beteiligten.

Was bedeutet das für Sie als Verkäufer?

  • Die Zahlung des Kaufpreises kann sich verzögern, bis das Negativzeugnis vorliegt.
  • Käufer kalkulieren das Risiko ein und fragen danach. Wer es beantworten kann, wirkt vorbereitet.
  • Es entsteht Abstimmungsaufwand mit Stadt und Notar.

Wie wir Sie unterstützen

Wir prüfen vorab, ob Ihre Adresse in einem Gebiet mit Vorkaufsrecht liegt, stimmen den Ablauf mit dem Notar ab und halten Käufer und Terminplan im Blick. Die rechtliche Gestaltung des Vertrags übernimmt der Notar, Rechtsberatung leisten wir nicht. Einen Überblick, wie wir den Verkauf aufbauen, gibt die Seite Mehrfamilienhaus verkaufen.

Häufige Fragen

Gilt das Vorkaufsrecht auch, wenn ich an Verwandte verkaufe?
Für bestimmte Fälle sieht das Gesetz Ausnahmen vor, etwa beim Verkauf an nahe Angehörige (§ 26 BauGB). Ob eine Ausnahme greift, prüft der Notar.
Wie lange dauert es, bis ich Klarheit habe?
Die gesetzliche Frist beträgt in der Regel zwei Monate nach Mitteilung des Vertrags. Die tatsächliche Dauer hängt von der Stadt ab.
Kostet das Erstgespräch etwas?
Für Eigentümer ist das Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich.

Nächster Schritt

Ihr nächster Schritt

Liegt Ihnen ein Kaufangebot vor oder planen Sie den Verkauf? Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Vorkaufsrecht Ihren Zeitplan berührt. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

Termin vereinbaren Jetzt anrufen: 0221 57 27 27 27

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

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