Bei einer gemeinsamen Immobilie in der Scheidung stehen vier Wege offen: Verkauf mit Erlösteilung, Übernahme durch einen Partner mit Auszahlung, Vermietung oder als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung.
Grundlage ist ein neutral ermittelter Verkehrswert; die rechtliche und steuerliche Beratung übernehmen Ihre Anwälte und Steuerberater.
Termine
- Sonntag, 2. August 2026, 10:00 Uhr · Stattgefunden
- Sonntag, 6. September 2026, 10:00 Uhr · Stattgefunden
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