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Immobilien-Wissen: Im Detail

Immobilie geerbt: Geschwister auszahlen, wie geht das?

Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Grundlage ist der ermittelte Wert abzüglich Belastungen, jeweils nach den Erbquoten.

Kurz gesagt

Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Grundlage ist der ermittelte Wert abzüglich Belastungen, jeweils nach den Erbquoten. Dafür braucht er Eigenkapital oder eine Finanzierung, die er tragen kann. Der Notar beurkundet die Übertragung. Steuerliche Folgen sollten Sie vorab klären.

Wenn mehrere Geschwister ein Haus erben und eines es behalten möchte, ist das Auszahlen der anderen der übliche Weg. Er gelingt, wenn Wert, Finanzierung und Vereinbarung stimmen.

Der Ablauf in Schritten

  1. Wert ermitteln. Eine unabhängige Wertermittlung liefert die gemeinsame Zahl.
  2. Abfindung berechnen. Vom Wert werden Belastungen abgezogen. Der Rest wird nach den Erbquoten verteilt. Die Differenz zahlt der Übernehmende an die anderen.
  3. Finanzierung klären. Wer auszahlt, braucht Eigenkapital oder einen Kredit. Die Bank prüft, ob er die Raten tragen kann. Wir vermitteln keine Darlehen und beraten nicht zu Finanzierungen.
  4. Vereinbarung treffen. Die Erbauseinandersetzung wird schriftlich geregelt.
  5. Notar. Er beurkundet die Übertragung und veranlasst die Eintragung im Grundbuch.

Streitpunkte

Der häufigste Streit betrifft den Wert. Wer behalten möchte, hofft auf einen niedrigen, wer ausgezahlt wird, auf einen hohen Wert. Eine neutrale Wertermittlung mit offenen Annahmen nimmt Druck heraus. Ein weiterer Punkt sind Investitionen, die ein Geschwisterteil schon getätigt hat oder künftig trägt.

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Finanzierung und Belastung

Der Übernehmende trägt künftig Zinsen, Instandhaltung und Risiken allein. Rechnen Sie auch Rücklagen für Reparaturen ein. Prüfen Sie, ob die Raten auch bei höheren Zinsen tragbar sind.

Steuer und Kosten

Bei der Auseinandersetzung unter Erben können Befreiungen bei der Grunderwerbsteuer gelten. Notar- und Grundbuchkosten kommen hinzu. Lassen Sie die steuerliche Behandlung vorab prüfen, weil sie von der Gestaltung abhängt.

Wenn die Auszahlung nicht gelingt

Kann niemand auszahlen, bleibt der gemeinsame Verkauf. Mehr zur Erbengemeinschaft lesen Sie unter Immobilie geerbt in der Erbengemeinschaft: Was gilt?

Wir bewerten das Haus neutral und erklären, welche Unterlagen die Bank für eine Übernahme verlangt.

Bedenken Sie auch den Zeitplan. Eine Auszahlung braucht Finanzierung, Notartermin und Grundbucheintrag und dauert oft mehrere Wochen. Wer ein Zeitfenster vereinbart, vermeidet Druck. Halten Sie außerdem fest, was passiert, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt. Dann bleibt der gemeinsame Verkauf als gleichwertiger zweiter Weg offen.

Nächster Schritt

Ihr nächster Schritt

Wir begleiten Erben in Köln und im Rhein-Erft-Kreis, auch wenn mehrere Personen beteiligt sind. Im Orientierungsgespräch besprechen wir Eckdaten, Wert und Optionen und sagen Ihnen, welche Unterlagen und welche Fachleute Sie brauchen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

Termin vereinbaren Jetzt anrufen: 0221 57 27 27 27

Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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