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Immobilien-Wissen: Im Detail

Welche Lösung ist fair, wenn einer das Haus behalten will?

Fair ist, wenn der Übernehmende den Wert des Hauses anerkennt und den Anteil des anderen zum ermittelten Wert auszahlt.

Kurz gesagt

Fair ist, wenn der Übernehmende den Wert des Hauses anerkennt und den Anteil des anderen zum ermittelten Wert auszahlt. Eine neutrale Wertermittlung, die Berücksichtigung von Kredit und Zugewinn sowie eine Entlassung des Ausziehenden aus der Haftung machen die Lösung belastbar.

Wenn einer das Haus behalten möchte und der andere einverstanden ist, kommt es auf eine saubere Regelung an. Fairness entsteht weniger durch eine bestimmte Summe als durch ein transparentes Verfahren.

Ein gemeinsamer Wert

Der Streit entzündet sich oft am Preis. Wer behalten möchte, hofft auf einen niedrigen Wert, wer auszahlen lassen möchte, auf einen hohen. Eine unabhängige Wertermittlung, deren Annahmen beide nachvollziehen können, nimmt viel Druck heraus. Wir stellen Mieten, Zustand und Vergleichswerte offen dar.

Die Auszahlung

Aus dem Wert werden Restdarlehen und etwaige Kosten abgezogen. Vom Rest steht dem Ausziehenden im Regelfall sein Anteil zu. Der Zugewinn ist eine eigene Rechnung, die der Fachanwalt aufstellt. Einigen Sie sich nach Möglichkeit auf einen Gesamtbetrag und halten Sie ihn schriftlich fest.

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Die Absicherung

Für den Ausziehenden zählt, dass er aus Kredit und Grundbuch entlassen wird und dass die Zahlung gesichert ist. Für den Übernehmenden zählt, dass er die Finanzierung dauerhaft tragen kann. Der Notar beurkundet die Übertragung und achtet darauf, dass Zahlung und Umschreibung zusammenpassen.

Fragen für beide Seiten

  • Ist der Wert nachvollziehbar ermittelt?
  • Trägt die Finanzierung auch bei höheren Zinsen?
  • Wer trägt Notar- und Grundbuchkosten und gegebenenfalls Steuern?
  • Wie ist der Auszugstermin geregelt?
  • Sind alle Absprachen schriftlich festgehalten?

Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten. Wir unterstützen mit einer neutralen Wertermittlung.

Was wir nicht tun

Wir entscheiden nicht, wer das Haus bekommt, und wir bewerten nicht die Verhältnisse der Ehegatten. Wir ermitteln den Wert, erklären die Optionen und helfen, die Unterlagen für Bank und Notar vorzubereiten. Rechtliche Fragen und die Berechnung des Zugewinns gehören zu Ihrem Fachanwalt.

Gut zu wissen ist außerdem, dass eine faire Lösung nicht immer gleiche Beträge bedeutet. Wer die Kinder betreut, wer mehr in das Haus investiert hat oder wer ein höheres Einkommen hat, kann zu abweichenden Vereinbarungen führen. Solche Abreden sollten schriftlich und nach Beratung getroffen werden, damit sie später auch vor Gericht und gegenüber der Bank tragen.

Nächster Schritt

Ihr nächster Schritt

Wir begleiten Eigentümer in Köln und im Rhein-Erft-Kreis. Wir besprechen die Eckdaten Ihres Hauses und sagen Ihnen, welche Unterlagen für eine belastbare Einschätzung fehlen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

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Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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