Ein Makler kann entlasten, weil er als neutrale Person Bewertung, Vermarktung und Verhandlung übernimmt und Besichtigungen organisiert. Das hilft besonders, wenn beide Seiten belastet sind oder uneins über den Preis. Dafür fällt Provision an. Fragen Sie nach Leistungen, Konditionen und Erfahrung mit Trennungsfällen.
Bei einem Hausverkauf in der Scheidung geht es um mehr als den Preis. Es geht um Ruhe, Fairness und Tempo. Ob sich ein Makler lohnt, hängt davon ab, wie viel Sie selbst leisten können und wollen.
Was ein Makler übernimmt
Er ermittelt den Wert, bereitet Unterlagen und Exposé vor, organisiert Besichtigungen, prüft Interessenten und führt die Verhandlung. Er tritt als neutrale Instanz auf, die für beide Eigentümer arbeitet. Das entlastet, wenn Ehegatten über den Preis uneins sind oder Besichtigungen im Haus belastend wären.
Was Sie selbst tun müssten
Ohne Makler müssten Sie sich über Preis, Exposé, Besichtigungstermine und Käuferprüfung abstimmen. Gerade in einer angespannten Lage kann das zusätzliche Reibung erzeugen. Dem steht die Ersparnis der Provision gegenüber, wenn Sie einen Käufer selbst finden.
Worauf Sie bei der Auswahl achten
- Der Auftrag sollte von beiden Eigentümern erteilt werden.
- Die Provision muss vorab klar vereinbart sein. Für Einfamilienhäuser gelten gesetzliche Regeln zur Teilung zwischen Verkäufer und Käufer (§§ 656a bis 656d BGB).
- Leistungen und Vorgehen sollten schriftlich festgehalten sein.
- Der Makler sollte Erfahrung mit Trennungsfällen haben und beide Seiten gleich informieren.
Wann es sich eher lohnt
Ein Makler ist oft dann hilfreich, wenn die Eigentümer nicht miteinander sprechen möchten, wenn ein Ehegatte bereits ausgezogen ist oder wenn der Verkauf rasch gelingen soll. Wer früh ein tragfähiges Verhältnis zueinander hat, kann auch ohne Makler verkaufen.
Wir führen Verkäufe in dieser Lage ruhig und neutral. Das Erstgespräch ist für Eigentümer kostenfrei und unverbindlich.
Fragen an einen Makler
Fragen Sie nach Erfahrung mit Verkäufen in Trennungssituationen, nach Vorgehen bei Besichtigungen, nach Konditionen und danach, wie beide Eigentümer informiert werden. Misstrauen ist angebracht, wenn ein Preis ohne Herleitung versprochen wird oder Druck zum schnellen Auftrag entsteht. Ein guter Makler erklärt auch die Grenzen seines Vorgehens, zum Beispiel dass Preis und Dauer nicht zugesagt werden können.
Wer sich für einen Makler entscheidet, sollte den Auftrag nur gemeinsam erteilen und Zwischenstände von beiden Seiten abstimmen lassen. So bleibt der Prozess für beide nachvollziehbar.
