Statt eines Kaufpreises zahlt der Käufer eine regelmäßige Rente, meist lebenslang. Das Haus geht in sein Eigentum über, Sie erhalten laufende Zahlungen. Sicherung, Wertanpassung und Steuer sind Sonderfragen. Käufer sind selten, die Risiken liegen bei Zahlungsfähigkeit und Langlebigkeit. Lassen Sie sich notariell, rechtlich und steuerlich beraten.
Der Verkauf auf Rentenbasis, oft Verrentung oder Leibrente genannt, ist eine Sonderform. Statt eines einmaligen Kaufpreises erhalten Sie über längere Zeit eine Rente. Das spricht Eigentümer an, die ein dauerhaftes Einkommen aus ihrem Haus wünschen. Es hat aber Eigenheiten, die Sie kennen sollten.
So funktioniert es
Der Käufer erwirbt das Haus und verpflichtet sich im Kaufvertrag zu regelmäßigen Zahlungen, etwa monatlich. Die Rente kann lebenslang oder befristet sein. Zusätzlich kann eine Einmalzahlung vereinbart werden. Das Eigentum geht auf den Käufer über, dafür sorgt die notarielle Beurkundung.
Sicherung der Rente
Damit Sie nicht auf das Wohlwollen des Käufers angewiesen sind, wird die Rente üblicherweise im Grundbuch gesichert, etwa durch eine Reallast (§ 1105 BGB). Zusätzlich werden Rücktrittsrechte oder eine Absicherung gegen Zahlungsverzug vereinbart. Eine Wertsicherungsklausel kann die Rente an die Preisentwicklung koppeln.
Wann es in Betracht kommt
- Sie möchten ein laufendes Einkommen und keinen Einmalbetrag.
- Sie haben keine Erben, die das Haus übernehmen.
- Sie finden einen Käufer, der das Modell trägt.
Was dagegen sprechen kann
Der Käuferkreis ist klein, und der Preis hängt von Rentenhöhe und Dauer ab. Bei Zahlungsausfall droht Streit. Der Käufer trägt zudem das Risiko, dass Sie lange leben, ohne dass er das Haus sofort nutzen kann. Das schlägt sich im Preis nieder. Ein Wechsel zu einem Einmalverkauf ist später kaum möglich.
Steuer und Recht
Die steuerliche Behandlung von Renten beim Immobilienverkauf ist komplex. Sie hängt von Art und Dauer der Rente ab. Lassen Sie sie vorab vom Steuerberater prüfen. Auch Vertragsgestaltung und Sicherungen gehören in die Hände eines Notars und Rechtsanwalts.
Unsere Einordnung
Wir ordnen im Erstgespräch mit Ihnen ein, ob ein Verkauf auf Rentenbasis für Ihr Haus realistisch ist, und vergleichen ihn mit einem Verkauf gegen Einmalzahlung. Eine Zusage zum Ergebnis ist nicht möglich. Wir beraten weder rechtlich noch steuerlich noch zu Altersvorsorge.
Prüfen Sie vor einer Entscheidung immer auch die Alternative: Verkauf gegen Einmalzahlung und anschließende Anlage oder Nießbrauchvorbehalt. Vergleichen Sie die Ergebnisse mit Ihrem Berater.
