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Immobilien-Wissen: Im Detail

Pflegeimmobilie kaufen im Neubau: Was ist zu beachten?

Beim Neubau gibt es noch keine Betriebszahlen, die Planung stammt vom Anbieter, und die Pacht beginnt erst mit Betriebsstart.

Kurz gesagt

Beim Neubau gibt es noch keine Betriebszahlen, die Planung stammt vom Anbieter, und die Pacht beginnt erst mit Betriebsstart. Prüfen Sie Fertigstellungstermine, Baugenehmigung, Betreiberkonzept und Zahlungsplan. Steuerliche Vorteile hängen von Voraussetzungen ab und sind mit dem Steuerberater zu klären. Der Anbieter sollte alles schriftlich belegen.

Ein Neubau hat Reiz: moderner Standard, planbare Technik und gegebenenfalls andere steuerliche Möglichkeiten. Er bringt aber Besonderheiten mit, die vor dem Kauf geprüft werden müssen.

Planung statt Betriebszahlen

Bei einem Neubau läuft die Einrichtung noch nicht. Auslastung, Ergebnisse und Erfahrung mit dem konkreten Haus fehlen. Sie stützen sich auf Planungen des Anbieters und auf die Erfahrung des Betreibers mit anderen Häusern. Prüfen Sie, wie realistisch die Annahmen sind und was passiert, wenn die Belegung langsamer anläuft.

Bauphase und Zeitplan

Bis zur Fertigstellung vergeht Zeit, in der noch keine Pacht fließt. Verzögerungen sind möglich. Achten Sie auf Fertigstellungstermine, Regelungen bei Verzug und darauf, wann welche Zahlungen fällig werden. Prüfen Sie auch, ob eine Baugenehmigung vorliegt und wer das Bauvorhaben verantwortet.

Pachtvertrag und Betreiber

Der Betreiber ist auch beim Neubau der zentrale Punkt. Fragen Sie, ob der Pachtvertrag schon unterzeichnet ist, ab wann Pacht gezahlt wird und welche Regeln für Anlaufzeiten gelten. Prüfen Sie die Erfahrung des Betreibers mit ähnlichen Einrichtungen.

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Steuer

Für neu errichtete Gebäude können besondere Abschreibungsregeln gelten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ob und wie sie für Ihr Objekt und Ihre Situation gelten, klärt Ihr Steuerberater. Eine allgemeine Einordnung finden Sie im Beitrag Pflegeimmobilien und Steuern.

Checkliste für den Neubau

  1. Baugenehmigung und Bauträger prüfen.
  2. Fertigstellungstermin und Verzugsregelung beachten.
  3. Betreiberkonzept und Pachtbeginn klären.
  4. Zahlungsplan und Absicherung der Zahlungen kennen.
  5. Steuerliche Voraussetzungen vor dem Kauf prüfen lassen.

Wir ordnen ein konkretes Angebot im Beratungsgespräch mit Ihnen ein.

Ein Hinweis zur Absicherung

Fragen Sie, wie Ihre Zahlungen während der Bauphase abgesichert sind und was passiert, wenn der Bau sich verzögert oder der Bauträger in Schwierigkeiten gerät. Lassen Sie sich die Regelungen im Kaufvertrag erklären. Ein Notar belehrt Sie, ersetzt aber keine Bewertung der wirtschaftlichen Risiken.

Prüfen Sie am Ende, ob alle Zusagen des Anbieters im Vertrag stehen. Was nur in Prospekten oder Gesprächen genannt wird, bindet den Anbieter nicht.

Hinweis zur Vermittlung: Kirchhoff Immobilien Köln ist Vertriebspartner der Carestone Group GmbH, Hannover, mit Objekten an ausgewählten Standorten bundesweit. Objekte, Betreiber, Pachtverträge und Konditionen stammen vom Anbieter. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Nächster Schritt

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Wir begleiten Interessenten aus Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und bundesweit. Im Beratungsgespräch ordnen wir mit Ihnen Betreiber, Pachtvertrag, Standort und offene Prüfpunkte eines Angebots ein. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

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Diese Hinweise ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

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