Beim Verkauf wird der Kredit aus dem Erlös abgelöst. Bei einer Ablösung vor Ende der Zinsbindung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Haften beide als Gesamtschuldner, bleibt die Haftung bestehen, bis die Bank sie ändert oder das Darlehen getilgt ist. Fragen Sie früh Ihre Bank.
Der gemeinsame Kredit ist bei Scheidung oft der heikelste Punkt, weil er beide Ehegatten bindet, auch wenn die Beziehung endet. Wer verkauft, löst ihn in der Regel aus dem Erlös ab. Wer behält, muss die Finanzierung neu aufsetzen.
Wie die Haftung aussieht
Haben beide Ehegatten den Darlehensvertrag unterschrieben, haften sie der Bank meist gemeinsam für die ganze Summe. Daran ändert eine Scheidung nichts. Die Bank kann sich an jeden von beiden wenden. Eine Entlassung aus der Haftung geschieht nur, wenn die Bank ausdrücklich zustimmt, etwa bei Übernahme des Kredits durch einen Ehegatten.
Der Verkauf und die Ablösung
Wird das Haus verkauft, bewilligt die Bank die Löschung der Grundschuld Zug um Zug gegen Zahlung der Restschuld aus dem Kaufpreis. Läuft die Zinsbindung noch, kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Ob und in welcher Höhe, ergibt sich aus Ihrem Vertrag und der Berechnung der Bank. Fragen Sie sie vorab nach einer Aufstellung.
Wenn einer das Haus behält
Der Übernehmende braucht eine Bank, die ihm den Kredit allein zutraut. Dazu zählen Einkommen, Eigenkapital und Haushaltsrechnung. Gelingt das nicht, bleibt oft nur der Verkauf.
Checkliste für das Bankgespräch
- Aktuelle Restschuld und Zinsbindung erfragen.
- Vorfälligkeitsentschädigung berechnen lassen.
- Klären, ob eine Schuldübernahme möglich ist.
- Frist und Ablauf der Löschungsbewilligung erfragen.
- Sondertilgungsmöglichkeiten prüfen.
Wir bereiten Ihren Verkauf so vor, dass die Kreditablösung zum Zeitplan passt und beide Seiten wissen, welcher Betrag nach der Ablösung bleibt.
Ein Hinweis zum Zeitplan
Die Bank braucht für die Löschungsbewilligung und die Berechnung der Ablösung Zeit. Fragen Sie deshalb früh nach Fristen, damit der Kaufvertrag nicht an organisatorischen Punkten scheitert. Auch eine Sondertilgung vor dem Verkauf kann sinnvoll sein, wenn der Vertrag sie zulässt. Wir koordinieren den Ablauf zwischen Notar, Bank und Käufer, damit der Kaufpreis zum vereinbarten Zeitpunkt fließt.
Auch die Frage, wer die Raten bis zum Verkauf bezahlt, sollte geklärt sein. Halten Sie fest, wie Zins und Tilgung zwischen den Ehegatten verteilt werden, damit am Ende keine Seite mehr trägt, als vereinbart.
