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Immobilien-Wissen: Im Detail

Scheidung: Haus verkaufen, welche Steuer fällt an?

Ein Gewinn aus dem Hausverkauf ist steuerfrei, wenn mehr als zehn Jahre seit dem Kauf vergangen sind oder das Haus selbst bewohnt wurde (§ 23 EStG).

Kurz gesagt

Ein Gewinn aus dem Hausverkauf ist steuerfrei, wenn mehr als zehn Jahre seit dem Kauf vergangen sind oder das Haus selbst bewohnt wurde (§ 23 EStG). Sonst kann Einkommensteuer anfallen. Die Scheidung ändert das nicht. Klären Sie Ihre Lage vorab mit einem Steuerberater.

Viele Ehepaare fragen, ob beim Hausverkauf im Zuge einer Scheidung Steuer anfällt. Die Scheidung selbst ist kein Steuertatbestand. Es gelten die allgemeinen Regeln für den Verkauf privater Immobilien. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Die Grundregel

Nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) ist der Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge. Liegen mehr als zehn Jahre dazwischen, bleibt der Gewinn bei Privatvermögen in der Regel steuerfrei.

Die Ausnahme bei Eigennutzung

Auch innerhalb der Frist entfällt die Steuer, wenn das Haus im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Bei einer Trennung zieht oft ein Ehegatte aus. Wie das steuerlich beurteilt wird, wenn der andere weiter im Haus wohnt, wird im Einzelfall unterschiedlich gesehen. Das sollten Sie vor dem Verkauf mit einem Steuerberater klären, weil die Beurteilung vom Zeitpunkt des Auszugs abhängen kann.

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Weitere Steuerfragen

  • Wird ein Ehegatte von dem anderen ausgezahlt und übernimmt das Haus, betrifft das die Grunderwerbsteuer. Hierfür gibt es Befreiungen im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung, die Sie prüfen lassen sollten.
  • Mieteinnahmen aus einer Vermietung vor dem Verkauf sind eigenständig zu versteuern.
  • Erlöse, die zwischen den Ehegatten verteilt werden, folgen eigenen Regeln.

Was Sie vorbereiten können

Halten Sie Kaufvertrag, Datum des Erwerbs, Nachweise zur Nutzung und Informationen über die Anschaffungs- und Modernisierungskosten bereit. Mit diesen Unterlagen kann Ihr Steuerberater schnell einschätzen, ob und in welcher Höhe Steuer anfällt. Wir nennen Ihnen gern, welche Unterlagen er für den Verkauf in der Regel braucht.

Gut zu wissen

Steuerliche Beurteilungen hängen von Einzelheiten ab, zum Beispiel vom Datum des Auszugs, von einer Teilvermietung oder von früheren Abschreibungen. Deshalb nennen wir keine Beträge und keine pauschalen Ergebnisse. Mehr zur Frist lesen Sie unter Scheidung: Haus verkaufen, wann droht die Spekulationssteuer? Steuerlich beraten wir nicht, das gehört zu Ihrem Steuerberater.

Nächster Schritt

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Wir begleiten Eigentümer in Köln und im Rhein-Erft-Kreis. Wir besprechen die Eckdaten Ihres Hauses und sagen Ihnen, welche Unterlagen für eine belastbare Einschätzung fehlen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

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Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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