Der Zugewinn ist der Unterschied zwischen Anfangs- und Endvermögen jedes Ehegatten. Die Hälfte des Überschusses steht dem anderen als Ausgleich zu (§ 1378 BGB). Das Haus wird mit dem Wert am Stichtag angesetzt, nicht mit dem späteren Erlös. Die Berechnung gehört zum Fachanwalt.
Der Zugewinnausgleich ist für viele die schwierigste Rechnung bei der Scheidung. Das Haus spielt dabei eine große Rolle, weil es oft den größten Vermögenswert darstellt. Dieser Beitrag erklärt das Prinzip und ersetzt keine anwaltliche Berechnung.
Das Prinzip
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird verglichen, wie sich das Vermögen jedes Ehegatten während der Ehe entwickelt hat. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Hat einer mehr Zugewinn erzielt als der andere, steht dem anderen die Hälfte des Überschusses zu (§ 1378 BGB).
Der Stichtag
Maßgeblich für das Endvermögen ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Das Haus wird mit seinem Wert an diesem Tag angesetzt. Ein späterer Verkauf zu einem anderen Preis ändert diese Bewertung nicht. Deshalb sind eine saubere Wertermittlung und Dokumentation des Stichtags wichtig.
Anfangsvermögen und das Haus
Hat ein Ehegatte das Haus schon mit in die Ehe gebracht oder geerbt, zählt sein Wert beim Eintritt in die Ehe oder beim Erwerb zum Anfangsvermögen. Auch Schulden fließen in die Rechnung ein, die am Haus hängen.
Die Rolle der Wertermittlung
Streit entsteht häufig über den Wert zum Stichtag. Eine neutrale Wertermittlung, die Annahmen offenlegt, kann beiden helfen. Sie ersetzt aber kein Gutachten, wenn ein Gericht oder eine Seite ein solches verlangt.
Was Sie tun können
Sammeln Sie Kaufvertrag, Finanzierungsunterlagen, Nachweise über Ausbauten und Modernisierungen sowie Angaben zum Zustand. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Berechnung. Wir unterstützen Sie mit einer nachvollziehbaren Wertermittlung und einem Zeitplan für den Verkauf.
Wie wir unterstützen
Wir erstellen eine nachvollziehbare Wertermittlung zum gewünschten Zeitpunkt, benennen Annahmen und Datenquellen und stellen sie beiden Seiten zur Verfügung. Die rechtliche Berechnung des Zugewinns übernimmt der Fachanwalt. Je klarer die Grundlage, desto weniger Streit über den Wert.
Haben Sie Fragen zu Fristen oder Unterlagen, sprechen Sie uns an. Wir nennen Ihnen, welche Nachweise Fachanwalt und Gutachter für die Wertansätze in der Regel brauchen, damit Sie diese rechtzeitig zusammenstellen können.
