Unser Kodex, Regel 1

Wie wir den Angebotspreis Ihrer Immobilie begründen

Ein Angebotspreis ohne nachvollziehbare Begründung ist eine Vermutung. Wir zeigen, welche Faktoren wir prüfen und wie eine begründete Preisempfehlung entsteht.

Kurz gesagt

Wir berücksichtigen Lage und Mikrolage, Zustand, Modernisierungen, vergleichbare Transaktionen und aktuelle Nachfrage. Bei vermieteten Immobilien gehören Mietstruktur und Ertragslage dazu. Das Ergebnis ist eine begründete Preisempfehlung mit dokumentierten Annahmen, kein pauschaler Schätzwert.

Warum eine Preisbegründung mehr ist als eine Zahl

Ein Angebotspreis wirkt auf Interessenten und auf den Verkaufsprozess selbst. Zu hoch angesetzt, verbrennt er Zeit auf dem Markt und schreckt genau die Käufer ab, die als erste seriös reagieren würden. Zu niedrig angesetzt, verschenkt er Verhandlungsspielraum, den Sie später nicht mehr zurückholen. Deshalb begründen wir den Angebotspreis, statt ihn nur zu benennen: Sie sollen nachvollziehen können, worauf er beruht.

Was in die Preisempfehlung einfließt

FaktorWarum er zählt
Lage und MikrolageStraßenzug, Infrastruktur und Nachbarschaft wirken sich oft stärker aus als der Stadtteil im Durchschnitt
Zustand und ModernisierungenSanierungsstand, Baujahr und durchgeführte Maßnahmen verändern Preis und Käufergruppe
Vergleichbare TransaktionenTatsächliche Kauffälle sind belastbarer als Angebotspreise, die nur Wunschvorstellungen zeigen
Aktuelle NachfrageMarktlage und Zinsniveau beeinflussen, wie viele geeignete Käufer aktuell suchen
Mietstruktur und Ertragslage (bei vermieteten Objekten)Ist-Miete, Nebenkosten und Instandhaltungsbedarf bestimmen den Ertragswert

Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz; Details dazu im Beitrag Mehrfamilienhaus bewerten: Ertragswertverfahren.

Wenn Preisvorstellung und Marktdaten auseinanderliegen

Es kommt vor, dass die eigene Preisvorstellung höher liegt als das, was die verfügbaren Marktdaten stützen, etwa weil persönliche Investitionen oder Erinnerungen mit einfließen. Wir sprechen das offen an, statt einen unrealistischen Preis unwidersprochen ins Exposé zu übernehmen. Das ist kein Widerspruch, sondern Teil der Begründung: Sie erfahren, wo genau die Differenz liegt und welche Annahmen dahinterstehen.

Daran erkennbar

Eigentümer erhalten eine nachvollziehbare Einordnung der preisbestimmenden Faktoren und der gewählten Angebotsstrategie.

Häufige Fragen

Warum nennen Sie nicht einfach eine Zahl?
Eine Zahl ohne Begründung lässt sich nicht überprüfen und nicht verteidigen, wenn ein Interessent nachfragt oder ein Gutachten abweicht. Die Begründung macht die Preisempfehlung nachvollziehbar und belastbar.
Was passiert, wenn ich mit der Preisempfehlung nicht einverstanden bin?
Wir besprechen die Differenz zwischen Ihrer Vorstellung und den Marktdaten offen. Die Entscheidung über den Angebotspreis liegt bei Ihnen; wir zeigen die Konsequenzen einer höheren oder niedrigeren Ansetzung auf.
Gilt das auch für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Mietparteien?
Ja, dort kommen zusätzlich Mietstruktur, Ist- und Soll-Miete sowie die Ertragslage hinzu. Mehr dazu im Beitrag zum Ertragswertverfahren.

Teil unseres Kodex, Regel 1 von 5. Alle fünf Regeln im Überblick: Unser Kodex.

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