Zuerst werden Kredit, Notar, Makler und weitere Verkaufskosten aus dem Erlös beglichen. Der Rest richtet sich nach den Eigentumsanteilen und dem Zugewinnausgleich. Stehen beide je zur Hälfte im Grundbuch, wird meist hälftig geteilt. Abweichungen regeln Sie schriftlich, am besten notariell oder anwaltlich begleitet.
Wenn das Haus verkauft ist, stellt sich die Frage, wie der Erlös zwischen den Ehegatten aufgeteilt wird. Die Antwort hängt von Eigentum, Güterstand und Vereinbarungen ab. Dieser Beitrag ordnet die Schritte ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Erst die Kosten, dann der Rest
Aus dem Kaufpreis werden zuerst die Verbindlichkeiten bezahlt, die am Haus hängen: das Restdarlehen und gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung. Danach folgen Verkaufskosten wie Makler, Notar und Löschungskosten. Der verbleibende Betrag ist der Nettoerlös.
Aufteilung nach Eigentumsanteilen
Stehen beide Ehegatten je zur Hälfte im Grundbuch, steht ihnen im Regelfall je die Hälfte des Nettoerlöses zu. Haben sie unterschiedliche Anteile oder hat einer mehr eingebracht, kann davon abgewichen werden, wenn das vereinbart ist. Solche Abreden gehören schriftlich in die Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen notariellen Vertrag.
Der Zugewinnausgleich
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird der Zugewinn getrennt vom Erlös ausgeglichen. Der Erlös ist also nicht automatisch der Ausgleich. Der Wert des Hauses zum Stichtag fließt in das Endvermögen ein. Wie das im Einzelnen rechnet, erklärt der Beitrag Wie berechnet sich der Zugewinn beim Hausverkauf nach Scheidung?
So gehen Sie praktisch vor
- Nettoerlös aus der Abrechnung des Notars ermitteln.
- Eigentumsanteile und Vereinbarungen prüfen.
- Zugewinnausgleich mit dem Fachanwalt berechnen lassen.
- Auszahlung über das Notaranderkonto oder direkt vereinbaren.
- Steuerliche Folgen mit dem Steuerberater klären.
Wir sorgen dafür, dass der Verkauf ordentlich abgerechnet wird und beide Seiten dieselbe Aufstellung erhalten.
Ein Beispiel zur Reihenfolge
Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen, keine Marktangabe: Kaufpreis 500.000 Euro, Restdarlehen 200.000 Euro, Verkaufskosten 20.000 Euro. Der Nettoerlös beträgt 280.000 Euro. Stehen beide je zur Hälfte im Grundbuch, entfallen auf jeden 140.000 Euro, bevor ein möglicher Zugewinnausgleich berücksichtigt wird. Dieser Ausgleich folgt eigenen Regeln und ist getrennt zu berechnen.
Wichtig ist außerdem, wie die Auszahlung abgewickelt wird. Üblich ist die Zahlung über den Notar, der den Betrag nach Abzug der Ablösung an die Berechtigten weiterleitet. So erhalten beide Seiten ihren Anteil zum selben Zeitpunkt und mit einer nachvollziehbaren Abrechnung.
