Ja, das Haus kann schon in der Trennungsphase verkauft werden, wenn beide Eigentümer zustimmen. Vorteil: Der Erlös steht früh fest und das Haus belastet nicht länger das Verfahren. Nachteil: Der Verkauf fällt in eine emotionale Zeit. Klären Sie Zugewinn und Steuer vorher mit Fachleuten.
Viele Paare überlegen, das Haus noch vor der formalen Scheidung zu verkaufen. Das ist möglich und kann Entlastung bringen. Es verlangt aber Einigkeit und eine gute Vorbereitung.
Warum ein früher Verkauf sinnvoll sein kann
Ein Haus, das niemand mehr gemeinsam nutzen möchte, bindet Geld, verursacht laufende Kosten und belastet die Beziehung zusätzlich. Wird es früh verkauft, steht fest, welcher Betrag zur Verfügung steht, und beide können ihre Zukunft planen. Auch laufende Zinsen und Nebenkosten fallen weg.
Was dagegen sprechen kann
Wer in der Trennungsphase verkauft, trifft eine große Entscheidung unter Druck. Manche Ehegatten möchten das Haus lieber übernehmen, andere hoffen auf bessere Marktbedingungen. Ein Verkauf lässt sich danach nicht zurücknehmen. Außerdem wirkt sich der Zeitpunkt auf die Berechnung des Zugewinns aus, weil der Stichtag für das Endvermögen die Zustellung des Scheidungsantrags ist (§ 1384 BGB). Wie sich das auf Ihre Lage auswirkt, klärt ein Fachanwalt für Familienrecht.
Fragen vor dem Verkauf
- Sind beide Eigentümer und einverstanden?
- Wie hoch ist der Restkredit und was kostet die Ablösung?
- Wer wohnt bis zum Verkauf im Haus, und wie werden Kosten verteilt?
- Wie wird der Erlös verteilt? Mehr dazu unter Wie teile ich den Erlös aus dem Hausverkauf bei Scheidung auf?
- Wie wirkt sich der Verkauf steuerlich aus?
Eine neutrale Wertermittlung als Basis
Eine unabhängige Wertermittlung schafft eine gemeinsame Zahl, über die beide Seiten sprechen können. Sie vermeidet Streit um die Höhe und beschleunigt den Weg zur Einigung. Wir erstellen sie auf Wunsch für beide Seiten und erklären die Herleitung nachvollziehbar.
Ein Weg in kleinen Schritten
Muss es nicht gleich der Verkauf sein, können Sie zunächst nur den Wert ermitteln lassen und Unterlagen sammeln. So wissen beide, worüber sie sprechen. Danach lässt sich in Ruhe entscheiden, ob verkauft, übernommen oder noch gewartet wird. Eine Wertermittlung bindet Sie nicht und verschafft einen Überblick, bevor Anwälte und Banken ins Spiel kommen. Das Erstgespräch ist für Eigentümer kostenfrei und unverbindlich.
