Mit dem Erbfall geht das Eigentum auf die Erben über, das Grundbuch ist dann unrichtig. Es wird auf Antrag berichtigt, meist mit Erbschein oder notariellem Testament samt Eröffnungsprotokoll. Ohne Berichtigung ist ein Verkauf oder eine Belastung in der Regel nicht möglich. Fragen Sie Ihren Notar.
Das Grundbuch zeigt, wem eine Immobilie gehört. Nach einem Erbfall stimmt dieser Eintrag nicht mehr, denn das Eigentum ist kraft Gesetzes auf die Erben übergegangen. Dieser Beitrag erklärt, was das bedeutet. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Warum das Grundbuch unrichtig wird
Mit dem Tod des Eigentümers wird der Erbe Eigentümer, ohne dass es dafür einen Eintrag braucht. Im Grundbuch steht aber noch der Verstorbene. Diese Abweichung wird Grundbuchberichtigung genannt. Sie ist nicht schwierig, aber unverzichtbar, wenn Sie über die Immobilie verfügen möchten.
Was zur Berichtigung gehört
Der Antrag wird beim Grundbuchamt gestellt. Als Nachweis dienen in der Regel ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Der Notar unterstützt bei Antrag und Unterlagen. Bei mehreren Erben werden alle als Gemeinschaft eingetragen.
Was ohne Berichtigung nicht geht
Ohne berichtigtes Grundbuch können Sie die Immobilie in der Regel weder verkaufen noch belasten. Ein Käufer oder eine Bank werden die Eintragung verlangen. Für Kredite, Grundschulden oder die Aufnahme von Mitteln zur Auszahlung von Geschwistern gilt dasselbe.
Was im Grundbuch noch zu prüfen ist
- Abteilung II: Rechte wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Vorkaufsrechte.
- Abteilung III: Grundschulden und Hypotheken.
- Bestandsverzeichnis: Grundstücksgröße und Zubehör.
Diese Eintragungen bleiben nach dem Erbfall bestehen und gehen auf den Erben über. Wie sie sich auswirken, lesen Sie unter Immobilie mit Grundschuld geerbt: Was passiert mit dem Kredit?
Kosten und Zeit
Die Berichtigung kostet Gebühren, die sich nach dem Wert richten. Wird sie rechtzeitig beantragt, können Begünstigungen gelten, das klärt der Notar. Eine feste Dauer lässt sich nicht nennen.
Wir bereiten den Verkauf so vor, dass Grundbuchstand und Nachweise zusammenpassen.
Planen Sie die Berichtigung früh ein, wenn Sie verkaufen möchten, denn Käufer und Notar wollen den berichtigten Stand sehen. Bei mehreren Erben kann sich der Antrag verzögern, wenn Unterlagen fehlen oder Erben schwer erreichbar sind. Sammeln Sie die Nachweise gemeinsam und benennen Sie eine Person, die den Antrag koordiniert. Das beschleunigt den Ablauf spürbar.
