Die Grundschuld bleibt im Grundbuch, und der Kredit ist Teil des Nachlasses. Erben übernehmen die Schulden, können aber die Erbschaft ausschlagen oder die Haftung begrenzen. Beim Verkauf wird der Kredit aus dem Erlös abgelöst. Klären Sie Restschuld und Bedingungen mit der Bank und einem Fachanwalt.
Hat der Verstorbene das Haus mit einem Kredit finanziert, ist im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen. Als Erbe übernehmen Sie damit eine Belastung. Wie Sie damit umgehen, hängt von Ihrer Lage ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Was die Grundschuld bedeutet
Die Grundschuld sichert die Bank. Sie bleibt im Grundbuch, bis der Kredit zurückgezahlt ist und die Bank die Löschung bewilligt. Sie geht beim Erbfall nicht unter.
Was mit dem Kredit passiert
Der Kredit gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten. Erben treten grundsätzlich auch in die Schulden ein. Sie können das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, wenn der Nachlass überschuldet erscheint. Beginn und Folgen der Frist hängen vom Einzelfall ab. Es gibt außerdem Wege, die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen. Klären Sie das mit einem Fachanwalt für Erbrecht.
Die Bank einbinden
Informieren Sie die Bank frühzeitig über den Erbfall. Fragen Sie nach der Restschuld, der Zinsbindung und den Bedingungen einer Fortführung oder Ablösung. Wir vermitteln keine Darlehen und beraten nicht zu Finanzierungen, Ihre Bank ist der richtige Ansprechpartner.
Wege im Umgang mit dem Kredit
- Verkauf. Der Kredit wird aus dem Erlös abgelöst, die Bank bewilligt die Löschung.
- Fortführung. Ein Erbe führt den Kredit fort, wenn die Bank zustimmt und er die Raten tragen kann.
- Umschuldung. Ein neuer Kredit löst den alten ab.
- Ausschlagung. Wer das Erbe ausschlägt, erhält auch das Haus nicht.
Beim Verkauf
Käufer erwarten, dass die Grundschuld gelöscht wird. Der Kaufpreis fließt zuerst zur Ablösung. Die Bank braucht Zeit, die Löschungsbewilligung auszustellen. Planen Sie das in den Zeitplan ein. Läuft die Zinsbindung noch, kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Was Sie vorbereiten können
Kreditvertrag, aktuelle Salden, Grundbuchauszug und Erbnachweis. Mehr zu Belastungen im Grundbuch lesen Sie unter Immobilie geerbt: Was passiert im Grundbuch?
Wir bereiten den Verkauf so vor, dass Ablösung und Zeitplan zusammenpassen.
