Der Erbfall selbst braucht keinen Notar, wenn Erbschein oder Testament genügen. Notarkosten entstehen bei Vereinbarungen unter Erben, Übertragung eines Anteils, Verkauf und Grundbuchberichtigung. Sie richten sich nach dem Geschäftswert. Fragen Sie vorab nach einer Kostenschätzung und prüfen Sie, welche Schritte wirklich nötig sind.
Bei einer geerbten Immobilie fallen an verschiedenen Stellen Kosten an. Notarkosten sind ein Teil davon. Welche im Einzelfall entstehen, hängt davon ab, welche Schritte Sie gehen. Dieser Beitrag nennt keine Beträge, weil sie vom Geschäftswert abhängen.
Wann ein Notar nötig ist
- Grundbuchberichtigung. Der Antrag wird oft über den Notar gestellt, wenn die Nachweise notariell sind oder der Notar unterstützt.
- Auseinandersetzung unter Erben. Wird ein Grundstück übertragen, ist die notarielle Beurkundung nötig.
- Auszahlung von Geschwistern. Übertragung eines Anteils und Zahlungsregelung laufen über den Notar.
- Verkauf. Der Kaufvertrag über ein Grundstück wird notariell beurkundet.
- Grundschuld und Kredit. Bestellungen und Löschungen brauchen Beglaubigungen.
Was die Höhe bestimmt
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Geschäftswert ab, also vom Wert der Immobilie oder des übertragenen Anteils. Dazu kommen Auslagen und Grundbuchkosten. Pauschale Beträge lassen sich nicht nennen.
Wer die Kosten trägt
Beim Verkauf werden Notar- und Grundbuchkosten in der Regel vom Käufer getragen, das regelt der Vertrag. Bei der Auseinandersetzung unter Erben vereinbaren die Beteiligten, wer zahlt. Halten Sie das schriftlich fest.
Kosten vermeiden oder begrenzen
- Prüfen, welche Nachweise wirklich nötig sind. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll kann den Erbschein ersetzen.
- Schritte bündeln, damit nicht mehrfach beurkundet wird.
- Vorab eine Kostenschätzung einholen.
- Fristen für begünstigte Berichtigung erfragen.
Weitere Kosten im Blick
Neben dem Notar fallen Gerichtsgebühren für Erbschein oder Testamentseröffnung, Kosten für Gutachter und gegebenenfalls Steuerberater und Rechtsanwalt an. Beim Verkauf kommt die Maklerprovision hinzu, die vorab vereinbart wird.
Unser Hinweis
Wir nennen Ihnen auf Wunsch, welche Schritte bei Ihrem Vorhaben anstehen. Verbindliche Kosten nennt der Notar. Mehr zum Ablauf lesen Sie unter Immobilie geerbt verkaufen: Wie gehen Sie vor?
Planen Sie die Kosten in Ihre Entscheidung ein, bevor Sie beginnen. Eine einfache Aufstellung der erwarteten Posten hilft, den Überblick zu behalten und mit den Miterben transparent zu sprechen, wer welchen Teil trägt.
