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Immobilien-Wissen: Im Detail

Immobilie geerbt verkaufen: Wie gehen Sie vor?

Zuerst klären Sie, wer Erbe ist und ob alle Miterben verkaufen möchten.

Kurz gesagt

Zuerst klären Sie, wer Erbe ist und ob alle Miterben verkaufen möchten. Danach folgen Nachweis des Erbrechts, Wertermittlung, Klärung von Steuer und Belastungen und die Vermarktung. Verkaufen müssen Sie nicht sofort. Fristen für Ausschlagung und Meldung beim Finanzamt sollten Sie aber im Blick behalten.

Wer eine Immobilie geerbt hat, muss sie nicht sofort verkaufen. Es gibt Fristen, die Sie beachten sollten, aber keinen Zeitdruck zum Verkauf. Ein geordneter Ablauf hilft, in einer ohnehin belastenden Zeit den Überblick zu behalten.

Schritt 1: Wer ist Erbe?

Klären Sie, ob ein Testament, ein Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge gilt. Davon hängt ab, wer entscheiden darf. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft und müssen den Verkauf gemeinsam beschließen. Das Nachlassgericht und der Notar helfen bei den Nachweisen.

Schritt 2: Fristen beachten

Eine Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden, wenn Sie das Erbe nicht annehmen möchten. Eine mögliche Erbschaftsteuer ist innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen. Beginn und Ausnahmen hängen vom Einzelfall ab. Klären Sie sie mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater.

Schritt 3: Wert und Belastungen

Lassen Sie den Verkehrswert ermitteln und prüfen Sie Grundbuch, Grundschulden, Nießbrauch oder Wohnrechte. Eine Immobilie mit Belastungen lässt sich anders vermarkten als eine unbelastete.

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Schritt 4: Steuer klären

Beim Verkauf kann Einkommensteuer anfallen, wenn die Frist von zehn Jahren seit dem Erwerb durch den Erblasser noch nicht abgelaufen ist. Ob das bei Ihnen gilt, klärt Ihr Steuerberater. Mehr dazu unter Geerbtes Mehrfamilienhaus verkaufen: Welche Steuer fällt an?

Schritt 5: Vermarktung

Erst wenn Erbrecht, Wert, Belastungen und Steuerfragen geklärt sind, lohnt die Vermarktung. Dazu gehören Unterlagen, Exposé, Besichtigungen und die Verhandlung. Bei einer Erbengemeinschaft sollten alle Miterben über Preisrahmen und Ablauf einig sein.

Was Sie nicht überstürzen sollten

Ein Verkauf unter Druck führt selten zum besten Ergebnis. Sichern Sie das Haus, klären Sie Versicherung und laufende Kosten und nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung. Einen Überblick über die ersten drei Monate finden Sie auf der Seite Immobilie geerbt: die ersten drei Monate.

Wir begleiten Erben in Köln und im Rhein-Erft-Kreis. Im Orientierungsgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und nennen Ihnen, welche Schritte als Nächstes anstehen.

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Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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