Weder der eine noch der andere Weg ist grundsätzlich besser. Die Hausbank kennt Sie und Ihre Konten, ein Finanzierungsvermittler kann bei mehreren Banken anfragen. Entscheidend sind Ihre Konstellation und eine offene Antwort auf die Frage, wie der Anbieter vergütet wird.
Warum jede Konstellation anders ist
Die Bank beurteilt nicht nur das Objekt, sondern Sie. Je nach Lage verschiebt sich, was sie prüft und wie leicht eine Zusage fällt:
- Eigenkapital: wie viel Sie einbringen und woher es kommt.
- Beschäftigungsart: Angestellte, befristet Beschäftigte oder Menschen in der Probezeit, Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer.
- Kapitalanleger mit mehreren Objekten und laufenden Darlehen.
- Objektart und Zustand, etwa Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus.
- Bestehende Verbindlichkeiten, zum Beispiel andere Kredite.
Weil sich diese Faktoren kombinieren, lässt sich keine Pauschalempfehlung geben. Was für eine angestellte Käuferin mit hohem Eigenkapital gut passt, kann für einen Selbstständigen mit schwankenden Einkünften schwierig sein.
Finanzierung über die Hausbank: Vorteile und Grenzen
Vorteile
- Die Bank kennt Ihre Kontoführung und Ihre Einkünfte bereits, das kann die Prüfung vereinfachen.
- Sie haben eine feste Ansprechperson vor Ort oder per Telefon.
- Es gibt keine zusätzliche Stelle, die vermittelt und deren Vergütung Sie prüfen müssen.
Grenzen
- Sie erhalten in der Regel nur Angebote dieser einen Bank. Einen Marktvergleich müssen Sie selbst herstellen.
- Passt Ihr Fall nicht in die Vorgaben der Bank, gibt es keinen zweiten Weg innerhalb desselben Hauses.
- Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen und sich bei Bedarf neutral beraten zu lassen. Das gilt auch, wenn Sie bei Ihrer Hausbank bleiben.
Finanzierungsvermittler: Vorteile und Grenzen
Vorteile
- Ein Vermittler kann Ihre Unterlagen bei mehreren Banken einreichen und Angebote nebeneinanderlegen.
- Bei besonderen Konstellationen (Selbstständige, Unternehmer, mehrere Objekte) kennt er oft Banken, die solche Fälle prüfen.
- Er kann Ihnen den Aufwand abnehmen, Unterlagen einzeln bei jeder Bank einzureichen.
Grenzen
- Vermittler werden häufig durch eine Provision der Bank vergütet. Das kann Anreize setzen, bestimmte Banken oder Produkte zu bevorzugen.
- Manche Vermittler arbeiten nur mit einer begrenzten Zahl von Banken. Fragen Sie nach, wie viele es tatsächlich sind.
- Ein Vermittler ist nicht automatisch unabhängig. Das gilt es im Einzelfall zu prüfen.
Vergütung und Interessenkonflikte offen ansprechen
Ein Vermittler verdient am Zustandekommen des Kredits, oft durch eine Provision der Bank. Daraus muss kein schlechter Rat folgen, es ist aber ein Interessenkonflikt, den Sie kennen sollten. Davon zu unterscheiden ist die Honorarberatung: Ein Honorar-Immobiliardarlehensberater nach § 34i GewO unterliegt besonderen Anforderungen, etwa dass er keine Zuwendungen vom Darlehensgeber annehmen darf, und kann nicht zugleich als Vermittler arbeiten. Er wird von Ihnen bezahlt.
Die Hausbank hat ebenfalls ein Interesse: Sie verdient an Ihrem Darlehen. Auch hier gilt, dass Sie Angebote vergleichen sollten, am besten über den effektiven Jahreszins und die Zinsbindung.
Wann welcher Weg naheliegt
| Konstellation | Was naheliegen kann |
|---|---|
| Angestellt, unbefristet, solides Eigenkapital | Die Hausbank anfragen und trotzdem mindestens ein weiteres Angebot einholen. |
| Selbstständig, Freiberufler, Unternehmer | Ein Vermittler oder Berater, der solche Fälle regelmäßig begleitet, kann den Kreis der passenden Banken erweitern. |
| Kapitalanleger mit mehreren Objekten | Die Bank, bei der die Objekte liegen, und zusätzlich ein Vergleich mit anderen Häusern. |
| Befristet oder Probezeit | Vorab mit Bank und Fachperson klären, was verlangt wird, bevor Sie sich auf ein Objekt festlegen. |
Das sind Denkanstöße, keine Empfehlungen. Welche Bank oder welcher Vermittler passt, entscheidet erst ein Gespräch mit Ihren Unterlagen.
Checkliste: Was Sie jeden Anbieter fragen sollten
- Erlaubnis und Register: Wer Immobiliardarlehen vermittelt oder berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i GewO und muss im Vermittlerregister eingetragen sein. Prüfen Sie das selbst auf vermittlerregister.info (Betreiber: DIHK).
- Vergütung: Wer bezahlt ihn, in welcher Höhe, und sagt er das schriftlich?
- Zahl der Banken: Bei wie vielen Banken fragt er tatsächlich an, und bei welchen nicht?
- Unabhängigkeit: Bestehen Bindungen an einzelne Banken oder Produkte?
- Unterlagen: Welche Unterlagen werden gebraucht, und wer sieht sie?
- Vorvertragliche Informationen: Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen muss der Darlehensgeber das europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS) rechtzeitig vor Ihrer Vertragserklärung in Textform übergeben (Art. 247 EGBGB). Lassen Sie sich die Merkblätter zum Vergleich geben.
Unsere Rolle
Wir öffnen auf Wunsch unser Netzwerk, auch zu Finanzierungsvermittlern und Banken. Wir vermitteln selbst keine Darlehen, beraten nicht zur Finanzierung und haben keine Erlaubnis nach § 34i GewO. Für diese Kontakte erhalten wir keine Gegenleistung. Die Wahl liegt immer bei Ihnen. Mehr zu unserem Käuferservice: Immobilie kaufen: Begleitung für Käufer.
Häufige Fragen
Braucht ein Finanzierungsvermittler eine Erlaubnis?
Wo kann ich prüfen, ob ein Vermittler eingetragen ist?
Muss ich einen Vermittler bezahlen?
Bekomme ich bei der Hausbank schlechtere Angebote?
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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Wir vermitteln keine Darlehen und beraten nicht zur Finanzierung (keine Erlaubnis nach § 34i GewO), wir öffnen auf Wunsch unser Netzwerk. Für Ihre Situation sprechen Sie mit einer registrierten Fachperson Ihrer Wahl.
Zuletzt geprüft am 6. Oktober 2026. Rechtliche Aussagen stützen sich auf Gesetzestexte und die im Quellenverzeichnis genannten Stellen.
Redaktioneller Vermerk: Geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben durch Thorsten Kirchhoff.
