Ratgeber

Verkaufskosten und Steuern: Was beim Immobilienverkauf auf Sie zukommt

Provision, Bankkosten, Energieausweis und die Zehnjahresfrist im Überblick.

Kurz gesagt

Beim Verkauf entstehen für Sie vor allem die Maklerprovision, gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung, die Kosten für die Löschung der Grundschuld und der Energieausweis. Steuerlich wichtig ist die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG: Wer eine nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, kann steuerpflichtig werden. Die Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer.

Welche Kosten entstehen beim Verkauf?

PositionWer trägt sieWas Sie wissen sollten
MaklerprovisionVerkäufer und Käufer, bei Einfamilienhaus und Wohnung je zur HälfteFällig mit wirksamem Kaufvertrag, Details im Artikel zur Maklerprovision
VorfälligkeitsentschädigungVerkäuferNur bei Darlehen mit laufender Zinsbindung, die Bank berechnet die Höhe
Löschung der GrundschuldVerkäuferLöschungsbewilligung der Bank und Grundbuchlöschung verursachen Gebühren
EnergieausweisVerkäuferPflicht, spätestens bei der Besichtigung vorlegen; 10 Jahre gültig; Ausnahmen u. a. für Baudenkmäler
Notar und Grundbuch für den Kaufvertragin der Regel KäuferWird im Kaufvertrag geregelt
Grunderwerbsteuer (NRW 6,5 %)in der Regel KäuferGilt für den Erwerb, nicht für Ihren Erlös

Wann fällt Spekulationssteuer an?

Nach § 23 EStG ist ein Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge, nicht Besitzübergang oder Grundbucheintrag. Ausnahmen gelten bei Selbstnutzung: im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren oder durchgehend seit dem Kauf. Bei geerbten Immobilien zählt für die Frist der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers, nicht der Erbfall selbst; bei einer Übertragung im Rahmen einer Scheidung ist der Einzelfall gesondert zu prüfen. Wie es mit der Zehnjahresfrist politisch weitergeht, erklärt der Beitrag 10-Jahresfrist vor dem Aus?.

Was können Sie vor dem Verkauf tun?

  • Restschuld und Zinsbindung bei der Bank erfragen und eine Ablösesumme schriftlich anfordern
  • Energieausweis rechtzeitig beschaffen
  • Kaufdatum und Nutzung der Immobilie dokumentieren, um die Frist nachweisen zu können
  • Steuerliche Fragen vor dem Notartermin mit dem Steuerberater klären

Häufige Fragen

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Verkauf?
In der Regel der Käufer. In NRW beträgt der Steuersatz 6,5 %. Der Verkäufer trägt sie nur, wenn der Kaufvertrag etwas anderes regelt.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein selbst bewohntes Haus verkaufe?
Die Spekulationssteuer entfällt in der Regel, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst genutzt haben oder seit dem Kauf durchgehend selbst nutzen. Ihren Einzelfall klärt Ihr Steuerberater.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Das ist die Entschädigung, die Ihre Bank verlangen kann, wenn Sie ein Darlehen mit laufender Zinsbindung wegen des Verkaufs vorzeitig zurückzahlen (§ 490 Abs. 2 BGB, "berechtigtes Interesse"). Die Bank berechnet die Höhe nach der BGH-Rechtsprechung. Das ist ein anderer Fall als die Sonderkündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Dort können Sie nach Ablauf von zehn Jahren seit vollständigem Empfang des Darlehens mit sechs Monaten Frist kündigen, dann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Verkaufen Sie dagegen während der laufenden Zinsbindung, ist in der Regel § 490 Abs. 2 BGB einschlägig und die Entschädigung wird fällig. Die genaue Berechnung erfragen Sie bei Ihrer Bank.
Brauche ich für den Verkauf einen Energieausweis?
Ja. Sie müssen Kaufinteressenten den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach Vertragsschluss erhält der Käufer ihn ausgehändigt. Ein gültiger Ausweis gilt zehn Jahre; Ausnahmen gelten unter anderem für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude. Die Kennwerte (Art des Ausweises, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse) gehören außerdem in die Verkaufsanzeige, das betrifft auch den Makler. Am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten, das u. a. das Gebäudeenergiegesetz ändert; die neuen Regeln zum Energieausweis gelten ab 1. Januar 2027. Für einen bereits ausgestellten Energieausweis ändert sich dadurch nichts, er behält seine Gültigkeit. Lassen Sie den für Sie geltenden Stand vor dem Verkauf von Ihrem Energieberater oder Steuerberater bestätigen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand: September 2026, für den Energieausweis gelten ab 1. Januar 2027 teils neue Regeln (siehe oben). Ob und wie eine Regel in Ihrem Einzelfall gilt, klären Sie mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Quellen: § 23 EStG, §§ 489 und 490 BGB, Gebäudeenergiegesetz in der ab 1. Januar 2027 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geänderten Fassung, Grunderwerbsteuergesetz NRW. Fachliche Prüfung durch Steuerberater vor Veröffentlichung empfohlen.

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Den Überblick über alle Verkaufswege finden Sie auf der Seite Immobilienverkauf Köln.

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