Eigentümer haben ein Recht darauf zu erfahren, mit wem ein Makler ihre Daten teilt. Eine klare Antwort gehört zu seriöser Beratung.
Wenn Sie einen Makler beauftragen, geben Sie viel preis: Adresse, Unterlagen, Fotos, Kontaktdaten und die Gründe für Ihren Verkauf. Sie sollten vorab wissen, wer diese Informationen erhält und wofür.
Meine Einschätzung: Eigentümer haben ein Recht darauf, zu erfahren, mit wem ein Makler ihre Daten teilt. Eine klare Antwort gehört zu seriöser Beratung.
Welche Daten bei einem Verkauf anfallen
Für die Vermarktung brauchen Makler eine Reihe von Informationen. Dazu gehören Grundbuchauszug, Energieausweis, Flächenberechnungen, Grundrisse, Fotos sowie Ihre Kontaktdaten und gegebenenfalls Angaben zu Miet- oder Eigentumsverhältnissen.
Einen Teil davon bekommen Interessenten zu sehen, etwa im Exposé. Anderes bleibt intern, wird aber vielleicht an Dienstleister weitergegeben: an Fotografen, Gutachter, Notare oder an ein Netzwerk von Kollegen.
Das ist im Regelfall sinnvoll und notwendig. Wichtig ist, dass Sie wissen, wohin Ihre Informationen gehen.
Warum die Frage mehr als eine Formalität ist
Beim Verkauf sind Ihre Daten Teil Ihrer persönlichen Situation. Wer eine Erbschaft abwickelt oder sich trennt, möchte nicht, dass solche Angaben ohne Absprache in viele Hände gelangen.
Unternehmen müssen nach dem Datenschutzrecht informieren, zu welchem Zweck sie Daten verarbeiten und an wen sie sie weitergeben. Die Regeln sind in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt. Ob eine Praxis im Einzelfall den Anforderungen genügt, kann nur die jeweilige Prüfung klären.
Unabhängig von der rechtlichen Frage halte ich Offenheit für eine Frage der Haltung: Wer Ihr Vertrauen möchte, sollte nicht erst auf Nachfrage erklären, was mit Ihren Daten geschieht.
Drei Fragen, die Sie stellen können
1. Mit wem teilen Sie meine Daten, und wozu? Eine gute Antwort nennt Gruppen, etwa Interessenten, Dienstleister und gegebenenfalls Kooperationspartner, und erklärt, warum die Weitergabe nötig ist. 2. Erfahre ich vorher, wenn mein Objekt über das eigene Haus hinaus angeboten wird? Das betrifft vor allem die Zusammenarbeit mit Kollegen oder einem Netzwerk. Wie ich solche Übergaben einordne, beschreibe ich in Immobilienverkauf über Stadtgrenzen hinweg. 3. Was geschieht mit meinen Daten, wenn der Verkauf nicht zustande kommt oder abgeschlossen ist? Fragen Sie nach Löschfristen und danach, ob Ihre Kontaktdaten für andere Zwecke genutzt werden.
Antworten, die sich auf konkrete Abläufe beziehen, sind ein gutes Zeichen. Ausweichende Formulierungen sollten Sie hinterfragen.
Datenpflege und Datenschutz gehören zusammen
Sorgfältig gepflegte Daten sind für einen guten Verkauf wichtig: Käufersuchprofile müssen aktuell sein, Objektdaten stimmen. Wie ich den Wert einer Käuferdatenbank sehe, steht in Käuferdatenbank beim Immobilienverkauf.
Genauso wichtig ist, dass Daten nur dort liegen, wo sie hingehören, und nur für den Zweck genutzt werden, für den Sie sie gegeben haben. Eine große Datenmenge ist kein Selbstzweck.
Mein Anspruch
Ich möchte, dass Sie jederzeit nachvollziehen können, wer Ihre Informationen erhält und warum. Eine Weitergabe, die für Ihren Verkauf nicht nötig ist, halte ich für unangemessen, und was ich weitergebe, spreche ich mit Ihnen ab.
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