Zuerst klären Sie Eigentum, Kredit und Einigkeit. Dann folgen neutrale Wertermittlung, gemeinsamer Verkaufsauftrag, Vermarktung und Besichtigungen. Beim Notar wird der Kaufvertrag beurkundet, die Bank löst den Kredit ab. Zum Schluss wird der Erlös verteilt. Rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt. Fristen und Zeitplan stimmen wir mit Ihnen ab.
Ein Hausverkauf in der Scheidung folgt im Kern dem normalen Verkaufsablauf. Hinzu kommen Abstimmungen zwischen den Ehegatten, die den Prozess verlängern können. Ein klarer Plan hilft, Zeit und Nerven zu sparen.
Die Schritte im Überblick
- Ausgangslage klären. Wer steht im Grundbuch, wie hoch ist der Kredit, sind beide einverstanden? Gibt es Besonderheiten wie Wohnrechte?
- Wert ermitteln. Eine neutrale Wertermittlung schafft eine gemeinsame Grundlage.
- Rahmen vereinbaren. Preisrahmen, Zeitplan, Wohnen bis zum Verkauf, Kostenverteilung und Erlösverteilung.
- Verkaufsauftrag erteilen. Beide Eigentümer unterschreiben, auch bei Einschaltung eines Maklers.
- Vermarkten. Unterlagen zusammenstellen, Exposé erstellen, Besichtigungen abstimmen.
- Kaufvertrag verhandeln. Der Notar beurkundet ihn, beide Eigentümer unterschreiben.
- Abwicklung. Kreditablösung, Kaufpreiszahlung, Eigentumsumschreibung und Übergabe.
- Erlös verteilen. Nach Abzug aller Kosten wird der Nettoerlös aufgeteilt.
Wo es häufig hakt
Verzögerungen entstehen, wenn beide Seiten unterschiedliche Preisvorstellungen haben, wenn Unterlagen fehlen oder wenn Besichtigungen im Haus belasten. Auch Steuerfragen und der Zugewinnausgleich können den Zeitplan beeinflussen.
Was Sie vorbereiten können
Halten Sie Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Kreditunterlagen, Energieausweis, Grundrisse und Nachweise über Modernisierungen bereit. Je vollständiger die Unterlagen, desto zügiger der Ablauf.
Wie lange es dauert
Eine feste Dauer lässt sich nicht zusagen. Sie hängt von Einigkeit, Marktlage und Käufer ab. Wir erstellen mit Ihnen einen realistischen Zeitplan und halten beide Seiten auf dem Laufenden.
Ein Hinweis zur Vollmacht
Können oder möchten beide Eigentümer nicht bei jedem Termin dabei sein, lässt sich vieles über Vollmachten regeln. Eine Vollmacht für den Notartermin muss notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Besprechen Sie das früh mit dem Notar, damit der Termin nicht an Formalien scheitert. Das spart besonders dann Zeit, wenn ein Ehegatte weit entfernt wohnt.
Nach der Eigentumsumschreibung folgt die Übergabe des Hauses mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsseln. Beide Eigentümer sollten wissen, wer den Termin wahrnimmt. Danach wird der Erlös verteilt und der Verkauf steuerlich dokumentiert. Bewahren Sie Kaufvertrag, Abrechnung und Kontoauszüge sorgfältig auf, weil sie für Steuer, Zugewinn und spätere Rückfragen gebraucht werden.
