Jetzt anrufen

Ihre Sicht

Immobilien-Wissen: Im Detail

Kann ich mein Haus während der Scheidung verkaufen?

Ja, ein Verkauf während der Trennung oder des Scheidungsverfahrens ist möglich.

Kurz gesagt

Ja, ein Verkauf während der Trennung oder des Scheidungsverfahrens ist möglich. Sind beide Ehegatten Eigentümer, müssen beide dem Verkauf zustimmen und den Kaufvertrag unterschreiben. Gehört das Haus nur einem Ehegatten, kann bei Zugewinngemeinschaft dennoch die Zustimmung des anderen nötig sein (§ 1365 BGB).

Ein laufendes Scheidungsverfahren hindert den Verkauf nicht. Entscheidend ist, wem das Haus gehört und ob sich beide Seiten über den Weg einig sind. Dieser Beitrag ordnet die Lage ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer unterschreiben muss

Stehen beide Ehegatten im Grundbuch, können sie nur gemeinsam verkaufen. Beide müssen den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben und der Lastenfreistellung des Kredits zustimmen. Ohne Einigung ist ein freihändiger Verkauf nicht möglich.

Wenn nur einer im Grundbuch steht

Gehört das Haus nur einem Ehegatten, ist er grundsätzlich allein verfügungsberechtigt. Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, gibt es eine Ausnahme: Macht das Haus nahezu das gesamte Vermögen aus, braucht der Verkäufer die Zustimmung des Ehegatten (§ 1365 BGB). Ob das der Fall ist, hängt vom Gesamtvermögen ab. Lassen Sie das vorab von einem Fachanwalt für Familienrecht klären, weil ein Verkauf ohne notwendige Zustimmung unwirksam sein kann.

Fragen zu Ihrer Situation?Jetzt anrufenNachricht senden

Wohnen bis zum Verkauf

Bis zum Verkauf wohnt häufig noch ein Ehegatte im Haus. Besichtigungen gelingen nur, wenn beide Seiten Termine abstimmen. Wer ausgezogen ist, kann unter Umständen Nutzungsentschädigung verlangen, wenn der andere allein im gemeinsamen Eigentum wohnt. Auch das sollten Sie früh klären (§ 1361b BGB).

Ein geordneter Ablauf

  1. Eigentumsverhältnisse und Kreditstand prüfen.
  2. Gemeinsam den Wert ermitteln lassen.
  3. Einigung über Preisrahmen, Zeitplan und Erlösverteilung.
  4. Vermarktung abstimmen und Besichtigungen planen.
  5. Kaufvertrag, Kreditablösung und Erlösverteilung über den Notar.

Wir begleiten Verkäufe in dieser Lage ruhig und neutral und achten darauf, dass beide Seiten dieselben Informationen haben.

Was Käufer sehen wollen

Käufer fragen im Scheidungsfall häufig, ob wirklich beide Eigentümer verkaufen und ob die Zustimmung vorliegt. Eine klare Antwort schafft Vertrauen und beschleunigt die Verhandlung. Halten Sie Grundbuchauszug, Vollmachten und gegebenenfalls Zustimmungserklärungen bereit. Wer in Trennung lebt und beide Seiten transparent informiert, vermeidet Rückfragen und Verzögerungen. Wir erstellen dafür eine kurze Übersicht, die beide Seiten gegenlesen können, bevor das Haus öffentlich angeboten wird.

Nächster Schritt

Ihr nächster Schritt

Wir begleiten Eigentümer in Köln und im Rhein-Erft-Kreis. Wir besprechen die Eckdaten Ihres Hauses und sagen Ihnen, welche Unterlagen für eine belastbare Einschätzung fehlen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

Termin vereinbaren Jetzt anrufen: 0221 57 27 27 27

Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Weitere Beiträge

Mehr Wissen rund um Immobilien in Köln

Weitere Fachbeiträge lesen