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Immobilien-Wissen: Im Detail

Was ist beim Hausverkauf in der Scheidung zu beachten?

Beachten Sie Eigentumsverhältnisse und Zustimmungspflichten, den gemeinsamen Kredit, den Stichtag für den Zugewinn, steuerliche Fristen und die Kosten bis.

Kurz gesagt

Beachten Sie Eigentumsverhältnisse und Zustimmungspflichten, den gemeinsamen Kredit, den Stichtag für den Zugewinn, steuerliche Fristen und die Kosten bis zum Verkauf. Halten Sie Absprachen schriftlich fest und holen Sie rechtlichen und steuerlichen Rat ein, bevor Sie unterschreiben. Das schützt beide Seiten vor teuren Fehlern.

Der Hausverkauf in der Scheidung berührt mehrere Rechtsgebiete zugleich: Familienrecht, Steuerrecht und Darlehensrecht. Dieser Überblick zeigt, was Sie im Blick behalten sollten. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Eigentum und Zustimmung

Stehen beide Ehegatten im Grundbuch, müssen beide dem Verkauf zustimmen. Gehört das Haus nur einem, kann bei Zugewinngemeinschaft dennoch die Zustimmung des anderen nötig sein, wenn das Haus nahezu das gesamte Vermögen ausmacht (§ 1365 BGB).

Kredit und Haftung

Der gemeinsame Kredit wird im Regelfall aus dem Erlös abgelöst. Prüfen Sie früh, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Die Haftung beider Ehegatten bleibt bestehen, bis die Bank etwas anderes erklärt.

Zugewinn und Stichtag

Für den Zugewinnausgleich zählt der Wert zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Eine gute Dokumentation des Hauswerts zu diesem Zeitpunkt schützt beide Seiten.

Steuer

Beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren kann Steuer anfallen, wenn das Haus nicht selbst genutzt wurde (§ 23 EStG). Bei Auszug eines Ehegatten ist die Beurteilung im Einzelfall zu prüfen.

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Wohnen und Kosten bis zum Verkauf

Klären Sie, wer im Haus wohnt, wer Kosten trägt und ob Nutzungsentschädigung in Betracht kommt (§ 1361b BGB).

Schriftliche Absprachen

Halten Sie fest, wie Preis, Zeitplan, Kosten und Erlös verteilt werden. Lassen Sie wichtige Vereinbarungen anwaltlich oder notariell begleiten.

Neutrale Unterstützung

Wir bereiten den Verkauf so vor, dass beide Seiten dieselben Informationen haben, und ordnen Zeitplan und Wertermittlung auf Ihre rechtlichen Fristen ein. Für Rechtsfragen verweisen wir auf Fachanwälte für Familienrecht, für Steuerfragen auf Ihren Steuerberater.

Zum Abschluss

Beachten Sie, dass dies nur eine Übersicht ist. Welche Punkte bei Ihnen wichtig werden, hängt von Güterstand, Eigentum, Kredit und Zeitplan ab. Deshalb empfehlen wir, früh mit Fachanwalt und Steuerberater zu sprechen und uns erst danach den Zeitplan der Vermarktung gemeinsam festzulegen.

Notieren Sie außerdem Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen: Zustellung des Antrags, Ablauf der steuerlichen Frist, Zinsbindungsende und Kündigungsfristen bei Verträgen. Ein einfacher Zeitplan mit diesen Daten verhindert Überraschungen.

Nächster Schritt

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Wir begleiten Eigentümer in Köln und im Rhein-Erft-Kreis. Wir besprechen die Eckdaten Ihres Hauses und sagen Ihnen, welche Unterlagen für eine belastbare Einschätzung fehlen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

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Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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