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Immobilien-Wissen: Im Detail

Halbes Haus verkaufen bei Scheidung: Ist das möglich?

Rechtlich kann ein Miteigentümer seinen Anteil verkaufen.

Kurz gesagt

Rechtlich kann ein Miteigentümer seinen Anteil verkaufen. Praktisch finden sich dafür kaum Käufer, weil sie mit dem anderen Eigentümer im Haus bleiben würden. Wahrscheinlicher ist der Verkauf des Anteils an den Ehegatten oder der Verkauf des ganzen Hauses. Klären Sie das mit einem Fachanwalt.

Der Gedanke liegt nahe: Wenn der andere nicht verkaufen will, verkaufe ich eben meine Hälfte. Rechtlich ist das grundsätzlich möglich, praktisch aber selten sinnvoll.

Was rechtlich gilt

Als Miteigentümer können Sie über Ihren Anteil verfügen, also ihn verkaufen oder belasten (§ 747 BGB). Der Käufer tritt dann an Ihre Stelle und wird Miteigentümer neben Ihrem Ehegatten. Ein Vorkaufsrecht des anderen Eigentümers besteht nur, wenn es im Grundbuch eingetragen ist.

Warum es praktisch schwierig ist

Ein Käufer eines halben Hauses bekommt kein Haus, sondern einen Anteil an einer Gemeinschaft. Er kann es weder allein nutzen noch frei verkaufen und wäre auf die Zustimmung des anderen angewiesen. Deshalb sind Käufer rar und die Preise oft niedrig. Auch eine Bank finanziert solche Anteile nur zurückhaltend.

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Realistischere Wege

  1. Verkauf des Anteils an den Ehegatten. Er zahlt Sie aus und übernimmt das Haus allein. Dafür braucht er eine passende Finanzierung.
  2. Verkauf des ganzen Hauses. Beide verkaufen gemeinsam, der Erlös wird verteilt. Das ergibt in der Regel den besseren Preis.
  3. Aufhebung der Gemeinschaft über die Teilungsversteigerung, wenn keine Einigung gelingt (§ 749 BGB, § 180 ZVG). Das ist meist der teuerste Weg.

Was Sie vorher klären sollten

Welche Folgen hat der Verkauf des Anteils für den Kredit, für Ihre Haftung und für den Zugewinn? Das gehört in die Hände eines Fachanwalts für Familienrecht und eines Notars. Wir bewerten das Haus neutral und zeigen Ihnen, was ein Verkauf des ganzen Hauses bringen könnte.

Beratung vor dem Schritt

Der Verkauf eines Anteils hat Folgen für Kredit, Haftung und Zugewinn. Holen Sie vorher rechtlichen Rat ein. Wir bewerten das Haus neutral und zeigen Ihnen, was ein Verkauf des ganzen Hauses im Vergleich bringen könnte, damit Sie Ihre Entscheidung auf einer klaren Grundlage treffen. Kosten und Zeit der einzelnen Wege stellen wir gegenüber.

Beziehen Sie auch die Zeit ein. Der Verkauf eines Anteils braucht passende Interessenten und lange Verhandlungen. Wer dagegen gemeinsam das ganze Haus verkauft, erreicht häufig schneller einen Abschluss.

Nächster Schritt

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Wir begleiten Eigentümer in Köln und im Rhein-Erft-Kreis. Wir besprechen die Eckdaten Ihres Hauses und sagen Ihnen, welche Unterlagen für eine belastbare Einschätzung fehlen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

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Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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