Ein Ehegatte übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus. Dafür braucht er eine Finanzierung, die er allein trägt, und eine Wertermittlung als Grundlage. Der Ausziehende sollte aus dem Kredit und dem Grundbuch entlassen werden. Der Notar beurkundet die Übertragung.
Nicht jede Scheidung endet mit einem Verkauf. Manche Paare entscheiden, dass einer im Haus bleibt. Das kann gut funktionieren, wenn die Finanzierung trägt und die Regelung sauber vollzogen wird.
Die Übernahme in Schritten
- Wert ermitteln. Eine unabhängige Wertermittlung liefert die Grundlage für den Ausgleich.
- Ausgleich berechnen. Der Übernehmende zahlt dem anderen dessen Anteil am Wert, abzüglich Restschuld und unter Berücksichtigung des Zugewinns.
- Finanzierung klären. Die Bank prüft, ob der Übernehmende die Raten allein tragen kann und ob sie den Ausziehenden aus der Haftung entlässt.
- Notarieller Vertrag. Der Notar beurkundet die Übertragung des Anteils und bewirkt die Umschreibung im Grundbuch.
- Kosten. Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Grunderwerbsteuer einplanen. Im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung kann es Befreiungen geben, die Sie prüfen lassen sollten.
Worauf Sie achten sollten
Ein Ehegatte, der das Haus übernimmt, trägt künftig allein Zinsen, Instandhaltung und Risiken wie Wertverlust. Rechnen Sie auch Rücklagen für Reparaturen ein. Wer ausscheidet, sollte darauf bestehen, aus der Haftung entlassen zu werden, sonst haftet er weiter.
Wenn die Finanzierung nicht trägt
Reicht das Einkommen oder Eigenkapital nicht, ist der Verkauf oft der sichere Weg, bevor eine Überlastung droht. Mehr dazu unter Scheidung: Haus verkaufen oder behalten?
Wir bewerten das Haus neutral und erklären Ihnen, welche Unterlagen die Bank für eine Übernahme verlangt.
Ein Wort zur Fairness
Eine Übernahme gelingt am besten, wenn beide Seiten dem Wert vertrauen. Streit um die Höhe kostet Zeit und Nerven. Eine neutrale Wertermittlung, deren Annahmen offen liegen, ist deshalb oft die beste Grundlage. Wir stellen sie auf Wunsch so dar, dass beide Seiten sie nachvollziehen und mit ihren Fachleuten besprechen können.
Planen Sie auch den Umzug des Ausziehenden und die Übergabe von Schlüsseln, Versicherungen und laufenden Verträgen. Wer ausscheidet, sollte Versicherungen, Strom und Gas anpassen und Fristen notieren. Der Übernehmende prüft, welche Verträge er weiterführt, und passt die Gebäudeversicherung an die neue Eigentumslage an. Je früher diese Punkte geklärt sind, desto reibungsloser verläuft der Wechsel für beide Seiten.
