Bei gemeinsamem Eigentum geht ohne Zustimmung beider kein freihändiger Verkauf. Hilfreich sind Gespräche über die Gründe, eine neutrale Wertermittlung, Mediation oder ein Angebot zur Übernahme. Bleibt es beim Streit, kann am Ende die Teilungsversteigerung stehen, die meist weniger einbringt. Eine Einigung ist fast immer günstiger.
Wenn ein Ehegatte verkaufen möchte und der andere nicht, steht die Frage im Raum, wie es weitergeht. Zwang gibt es beim freihändigen Verkauf nicht, aber es gibt Wege, die Lage zu lösen.
Warum jemand nicht verkaufen möchte
Die Gründe sind oft nachvollziehbar: Das Haus ist ein Zuhause, die Kinder sollen im gewohnten Umfeld bleiben, oder es gibt Zweifel am Preis. Manche haben Angst, sich keine neue Wohnung leisten zu können. Wer die Gründe kennt, kann Lösungen suchen.
Wege zur Einigung
- Gespräch mit neutraler Moderation, zum Beispiel durch Mediation oder Familienberatung.
- Neutrale Wertermittlung, damit beide dieselbe Zahl kennen.
- Übernahmeangebot: Der Ehegatte, der bleiben möchte, prüft, ob er den Anteil auszahlen kann.
- Zeitlich gestufter Plan: Verkauf zu einem vereinbarten Zeitpunkt, bis dahin klare Regeln zu Kosten und Wohnen.
Wenn keine Einigung gelingt
Als Miteigentümer kann jeder grundsätzlich die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 BGB). Wird sie nicht freiwillig vollzogen, kommt die Teilungsversteigerung in Betracht (§ 180 ZVG). Bei einer Versteigerung wird das Haus öffentlich verkauft. Das Ergebnis liegt oft unter dem, was ein sorgfältig vorbereiteter freihändiger Verkauf erreicht, und der Ausgang lässt sich nicht planen. Für beide Seiten ist eine Einigung daher meist der wirtschaftlich bessere Weg.
Was Sie jetzt tun können
Holen Sie rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Familienrecht ein und lassen Sie das Haus neutral bewerten. Wir erstellen auf Wunsch eine Wertermittlung, die beide Seiten nachvollziehen können, und führen ein ruhiges Gespräch über die nächsten Schritte.
Wie wir in solchen Fällen helfen
Wir führen keine Streitentscheidung herbei und nehmen keine Seite ein. Wir ermitteln den Wert nachvollziehbar, zeigen beiden, welche Optionen offenstehen, und was sie jeweils kosten. Manchmal reicht das, damit sich Positionen bewegen. Weitere Schritte, etwa Mediation oder rechtliche Beratung, empfehlen wir bei Bedarf und arbeiten mit Ihren Fachleuten zusammen.
Entscheidend ist, dass beide Seiten gehört werden. Wer verstanden wird, ist eher bereit, Kompromisse einzugehen, etwa bei Zeitplan, Preisrahmen oder Wohnen bis zum Verkauf.
