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Immobilien-Wissen: Im Detail

Immobilie geerbt: Gilt eine Sanierungspflicht?

Bei einem Eigentümerwechsel, auch durch Erbfall, können energetische Nachrüstpflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz entstehen (§ 47 GEG), etwa für.

Kurz gesagt

Bei einem Eigentümerwechsel, auch durch Erbfall, können energetische Nachrüstpflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz entstehen (§ 47 GEG), etwa für Dämmung oder Leitungen. Eine allgemeine Pflicht zur Komplettsanierung gibt es nicht. Prüfen Sie Fristen und Ausnahmen vor Verkauf oder Modernisierung mit einem Fachmann.

Viele Erben fürchten, ein altes Haus sofort aufwendig sanieren zu müssen. Eine allgemeine Pflicht zur Komplettsanierung gibt es nicht. Es können aber einzelne energetische Anforderungen entstehen. Dieser Beitrag ordnet sie ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was das Gebäudeenergiegesetz verlangt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Anforderungen an bestehende Gebäude. Bei einem Eigentümerwechsel können bestimmte Nachrüstpflichten innerhalb einer Frist entstehen (§ 47 GEG), zum Beispiel zur Dämmung bestimmter Bauteile oder zu Leitungen. Ob sie bei Ihrem Haus gelten und welche Ausnahmen es gibt, hängt von Alter, Zustand und Nutzung ab.

Ist der Erbfall ein Eigentümerwechsel?

Nach geltender Auslegung kann auch der Übergang durch Erbfall als Eigentümerwechsel zählen. Ob und ab wann Fristen laufen, lassen Sie vom Energieberater oder Rechtsanwalt prüfen, weil Ausnahmen bestehen.

Weitere Anforderungen

  • Ein Energieausweis muss bei Verkauf vorliegen und vorgelegt werden (§ 80 GEG).
  • Für Heizungen können je nach Alter und Art Austausch- oder Betriebspflichten gelten.
  • Denkmalschutz kann Maßnahmen beschränken.
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Was das für Verkauf und Preis heißt

Käufer prüfen, welche Maßnahmen anstehen, und kalkulieren sie ein. Wer die Anforderungen kennt und dokumentiert, verhandelt auf festerem Boden. Je älter und weniger saniert das Haus, desto wichtiger ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Mehr dazu unter Altes Mehrfamilienhaus verkaufen: Worauf kommt es an?

Förderung

Für Sanierungen gibt es Förderprogramme. Bedingungen ändern sich, deshalb nennen wir keine Beträge. Lassen Sie sich von einem Energieberater die aktuellen Möglichkeiten erklären.

So gehen Sie vor

  1. Energieausweis und Unterlagen zum Zustand zusammenstellen.
  2. Energieberater oder Fachbetrieb einschätzen lassen, was anfällt.
  3. Prüfen, ob Fristen laufen.
  4. Entscheiden, ob Sie vor dem Verkauf sanieren oder im Bestand verkaufen.

Einen Überblick bietet auch der Beitrag Sanierungspflicht bei Immobilien. Wir ordnen den Zustand mit Ihnen ein.

Ein Gespräch mit einem Energieberater klärt oft schnell, was bei Ihrem Haus ansteht. Nehmen Sie Energieausweis, Baujahr und Unterlagen zu Heizung und Dämmung mit. So erhalten Sie eine belastbare Einschätzung, bevor Sie Entscheidungen zu Sanierung oder Verkauf treffen.

Nächster Schritt

Ihr nächster Schritt

Wir begleiten Erben in Köln und im Rhein-Erft-Kreis, auch wenn mehrere Personen beteiligt sind. Im Orientierungsgespräch besprechen wir Eckdaten, Wert und Optionen und sagen Ihnen, welche Unterlagen und welche Fachleute Sie brauchen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

Termin vereinbaren Jetzt anrufen: 0221 57 27 27 27

Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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