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Immobilien-Wissen: Im Detail

Was passiert mit der Pflegeimmobilie, wenn der Betreiber insolvent wird?

Zunächst wird der Betrieb meist weitergeführt, weil Bewohner versorgt werden müssen.

Kurz gesagt

Zunächst wird der Betrieb meist weitergeführt, weil Bewohner versorgt werden müssen. Der Insolvenzverwalter entscheidet über den Pachtvertrag und kann ihn unter Voraussetzungen kündigen. Pachtzahlungen können zeitweise ausbleiben. Wie es weitergeht, hängt von Verfahren, Vertrag und Einrichtung ab. Das gilt unabhängig vom Verfahrensstand.

Wird der Betreiber einer Pflegeeinrichtung zahlungsunfähig, stellt sich für Eigentümer die Frage nach den Folgen. Ein bestimmter Ablauf lässt sich nicht pauschal beschreiben, aber ein typischer Verlauf. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Der Betrieb läuft zunächst weiter

Eine Pflegeeinrichtung ist kein Büro, das man schließt. Bewohner müssen versorgt werden, die Heimaufsicht und die Kostenträger sind beteiligt. Deshalb wird der Betrieb in der Regel zunächst weitergeführt, auch wenn ein Insolvenzverfahren läuft. Ein Insolvenzverwalter oder eine Eigenverwaltung übernimmt die Steuerung.

Der Pachtvertrag im Verfahren

Der Insolvenzverwalter prüft, ob der Pachtvertrag fortgeführt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er ihn mit gesetzlicher Frist kündigen. Auch Verhandlungen über eine geringere Pacht sind möglich. Wie mit Rückständen und laufender Pacht umgegangen wird, hängt vom Verfahrensstand ab.

Pachtzahlungen

Zahlungen können zeitweise ausbleiben. Offene Beträge aus der Zeit vor dem Verfahren werden in der Regel als Forderungen angemeldet und nach den Regeln des Verfahrens bedient. Ob und in welcher Höhe Sie Geld erhalten, lässt sich nicht vorhersagen.

Fragen zu Ihrer Situation?Jetzt anrufenNachricht senden

Kommunikation mit den Eigentümern

Verwalter oder Anbieter informieren die Eigentümer meist über die Eigentümerversammlung. Halten Sie Kontakt zur Verwaltung und fragen Sie nach dem Stand.

Mögliche Ausgänge

  1. Fortführung durch den bisherigen Betreiber, gegebenenfalls zu angepassten Bedingungen.
  2. Betreiberwechsel, bei dem ein neuer Betreiber einen neuen Vertrag schließt. Mehr dazu unter Betreiberwechsel bei Pflegeimmobilien: Wie läuft er ab?
  3. Schließung der Einrichtung, was für Eigentümer die schwierigste Lage ist.

Was Sie jetzt tun können

  • Unterlagen zu Pachtvertrag und Zahlungen ordnen.
  • Mit Verwaltung und Bank sprechen.
  • Rechtlichen Rat einholen.
  • Rücklagen und Liquidität prüfen.

Mehr zum Vorgehen lesen Sie unter Was tun bei Betreiberinsolvenz einer Pflegeimmobilie? Wir ordnen im Beratungsgespräch ein, wie sich solche Risiken bei einem Angebot darstellen.

Die Eigentümergemeinschaft sollte früh Kontakt zum Insolvenzverwalter suchen und Informationen einfordern. Wer als Gruppe auftritt, wird eher gehört als einzelne Eigentümer.

Fragen Sie außerdem, ob für Ihre Einheit Sicherheiten oder Rücklagen bestehen, auf die zugegriffen werden kann.

Hinweis zur Vermittlung: Kirchhoff Immobilien Köln ist Vertriebspartner der Carestone Group GmbH, Hannover, mit Objekten an ausgewählten Standorten bundesweit. Objekte, Betreiber, Pachtverträge und Konditionen stammen vom Anbieter. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Nächster Schritt

Ihr nächster Schritt

Wir begleiten Interessenten aus Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und bundesweit. Im Beratungsgespräch ordnen wir mit Ihnen Betreiber, Pachtvertrag, Standort und offene Prüfpunkte eines Angebots ein. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

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Diese Hinweise ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

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