Als Wohnung zum Einziehen ist ein Pflegeapartment in der Regel nicht gedacht, weil es Teil eines Pflegebetriebs und an den Betreiber verpachtet ist. Möglich kann ein vertraglich geregeltes Vorbelegungsrecht sein. Es hängt vom Betreiber ab und begründet keinen Anspruch auf einen sofort freien Platz.
Der Begriff Eigennutzung führt bei Pflegeimmobilien oft zu Missverständnissen. Ein Pflegeapartment ist keine Ferienwohnung und keine Eigentumswohnung, in die Sie nach Belieben einziehen. Hier die Einordnung.
Warum Einziehen in der Regel nicht vorgesehen ist
Das Apartment ist Teil einer Pflegeeinrichtung und an den Betreiber verpachtet. Der Betreiber vergibt die Plätze nach seinem Konzept und den Vorgaben der Heimaufsicht. Sie können den Pachtvertrag nicht kündigen, weil Sie oder Angehörige einen Platz brauchen. Auch die Pacht fließt weiter, solange der Vertrag läuft.
Was stattdessen möglich sein kann
Manche Betreiber räumen Eigentümern ein Vorbelegungs- oder bevorzugtes Belegungsrecht ein. Es bedeutet, dass Sie oder berechtigte Angehörige bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt werden können, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt. Das gilt nur, wenn es im Vertrag steht, und kann sich auf eine oder mehrere Einrichtungen beziehen.
Was das Recht nicht bedeutet
- Es besteht kein Anspruch auf einen sofort freien Platz am Wunschort.
- Die Kosten der Pflege tragen Sie weiterhin selbst, soweit die Pflegekasse sie nicht übernimmt.
- Das Apartment bleibt verpachtet. Ob die Pacht die Heimkosten deckt, hängt von Pachthöhe, Eigenanteil und Ihren Mitteln ab.
Worauf Sie achten sollten
Fragen Sie vor dem Kauf, ob ein Belegungsrecht besteht, wie es formuliert ist und für welche Einrichtungen es gilt. Lassen Sie sich den Wortlaut zeigen, und fragen Sie, ob Bedingungen oder Fristen gelten. Ein mündliches Versprechen genügt nicht.
Wer das Apartment später selbst nutzen möchte, findet Hinweise unter Pflegeimmobilie kaufen und später selbst nutzen: Ist das möglich? Auch im Beitrag Pflegeimmobilie kaufen: sinnvoll, gebraucht, Eigennutzung finden Sie eine Einordnung.
Was Sie vermeiden sollten
Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Aussagen wie "Sie können jederzeit einziehen". Nur was im Vertrag steht, bindet den Betreiber. Fragen Sie auch, wie sich ein Belegungsrecht bei Betreiberwechsel verhält. Wenn Eigennutzung für Sie das wichtigste Motiv ist, sprechen Sie offen darüber, bevor Sie Zeit in ein Angebot investieren.
Hinweis zur Vermittlung: Kirchhoff Immobilien Köln ist Vertriebspartner der Carestone Group GmbH, Hannover, mit Objekten an ausgewählten Standorten bundesweit. Objekte, Betreiber, Pachtverträge und Konditionen stammen vom Anbieter. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
