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Immobilien-Wissen: Im Detail

Scheidung: Haus verkaufen oder behalten?

Behalten kann sinnvoll sein, wenn ein Ehegatte den Anteil des anderen auszahlen und den Kredit allein tragen kann. Sonst spricht vieles für den Verkauf.

Kurz gesagt

Behalten kann sinnvoll sein, wenn ein Ehegatte den Anteil des anderen auszahlen und den Kredit allein tragen kann. Sonst spricht vieles für den Verkauf. Entscheidend sind Finanzierbarkeit, Wohnbedürfnis, Kinder, Zustand des Hauses und die Frage, was beide langfristig tragen können.

Bei einer Trennung stellt sich schnell die Frage: Wer bleibt im Haus, oder wird es verkauft? Beide Wege sind möglich. Welcher passt, zeigt eine ehrliche Rechnung.

Behalten: was dafür gesprochen werden muss

Ein Ehegatte, der das Haus behalten möchte, muss in der Regel den Anteil des anderen auszahlen. Dazu braucht er Eigenkapital oder einen neuen Kredit. Die Bank prüft dann, ob er die Raten allein tragen kann. Dazu kommen laufende Kosten und Instandhaltung, die künftig nur noch einer schultert. Auch der bisherige gemeinsame Kredit muss neu geregelt werden, wenn der ausziehende Ehegatte aus der Haftung entlassen werden soll.

Verkaufen: was dafür spricht

Ein Verkauf löst Haftung und laufende Kosten und schafft Kapital für zwei neue Wohnsituationen. Er ist oft der einfachere Weg, wenn keiner den anderen auszahlen kann oder will. Er braucht aber Einigkeit über Zeitpunkt und Preis.

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Fragen zur Entscheidung

  • Kann der Übernehmende die Finanzierung allein tragen, auch bei Zinsänderung?
  • Passt das Haus nach der Trennung noch zum Wohnbedarf, etwa bei Kindern?
  • Was ist der Wert, und wie hoch ist der Ausgleichsbetrag?
  • Welche Maßnahmen stehen am Haus an?
  • Wie wirkt sich die Entscheidung steuerlich aus?

Eine neutrale Zahl hilft

Gerade bei Streit lohnt eine unabhängige Wertermittlung. Sie gibt beiden Seiten dieselbe Grundlage für die Entscheidung. Mehr dazu unter Fair teilen, wenn einer das Haus behalten will.

Wir besprechen Ihre Lage im Erstgespräch und erklären, welche Schritte für beide Wege anstehen.

Typische Fehlannahmen

Häufig wird angenommen, wer im Haus wohnt, habe automatisch das Recht, es zu behalten. Das trifft nicht zu, solange das Haus beiden gehört. Ebenso verbreitet ist die Annahme, der Wert sei unstrittig. Tatsächlich weichen Vorstellungen oft stark voneinander ab. Auch die Raten allein tragen zu können, ist nicht dasselbe wie die Bank zu überzeugen. Prüfen Sie diese Punkte frühzeitig, bevor Sie sich festlegen.

Wenn beide Wege noch offen sind, lohnt es sich, zunächst nur Zahlen zu sammeln. Erst wenn Wert, Kredit und Finanzierbarkeit feststehen, lässt sich die Entscheidung sachlich treffen.

Nächster Schritt

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Wir begleiten Eigentümer in Köln und im Rhein-Erft-Kreis. Wir besprechen die Eckdaten Ihres Hauses und sagen Ihnen, welche Unterlagen für eine belastbare Einschätzung fehlen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

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Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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