Ratgeber

Was kostet ein Makler in Köln beim Verkauf?

Wer zahlt, was üblich ist und wann die Provision fällig wird.

Kurz gesagt

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gilt seit dem 23. Dezember 2020 eine gesetzliche Teilungsregel für die Maklerprovision (§§ 656c, 656d BGB). In Köln/NRW werden in der Praxis häufig je 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer je Seite vereinbart (Stand 09/2026), zusammen 7,14 %. Eine gesetzlich oder verbandlich festgelegte Provisionshöhe gibt es nicht, sie ist frei verhandelbar. Maßgeblich ist allein die individuelle Vereinbarung im Maklervertrag. Die Provision wird fällig, wenn durch die Vermittlung ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt.

Wer zahlt die Provision bei welcher Immobilie?

ObjektRegel
Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung, Käufer ist eine PrivatpersonKäufer und Verkäufer zahlen gleich viel, wenn der Makler für beide tätig ist (§ 656c BGB)
Wird der Makler nur von einer Seite beauftragtDiese Seite trägt mindestens die Hälfte selbst (§ 656d BGB)
Mehrfamilienhaus, Grundstück, gewerbliches ObjektDie gesetzliche Teilung greift nicht, die Provision wird frei vereinbart

Was bedeutet das in Euro?

Die folgende Tabelle zeigt Rechenbeispiele bei 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer je Seite, wie sie in Köln/NRW häufig vereinbart werden (Stand 09/2026). Es sind keine Festpreise von Kirchhoff Immobilien und keine verbindliche Größenordnung, da die Provisionshöhe gesetzlich nicht festgelegt und frei verhandelbar ist.

KaufpreisProvision Verkäufer (3,57 %)Provision Käufer (3,57 %)
300.000 €10.710 €10.710 €
500.000 €17.850 €17.850 €
800.000 €28.560 €28.560 €

Wann wird die Provision fällig?

Die Provision wird fällig, wenn ein wirksamer Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist und die Tätigkeit des Maklers dafür ursächlich war, etwa durch Nachweis oder Vermittlung des Käufers. Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus muss der Maklervertrag in Textform vorliegen, also z. B. als E-Mail oder PDF ohne Unterschrifterfordernis (§ 656a i. V. m. § 126b BGB) – vorausgesetzt, der Käufer ist Verbraucher. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken, Gewerbeobjekten und Käufern, die als Unternehmer handeln, gilt diese Formpflicht nicht; bei einem Zweifamilienhaus oder einem Haus mit Einliegerwohnung ist die Abgrenzung im Einzelfall zu prüfen. Fehlt die vorgeschriebene Textform, ist der Maklervertrag unwirksam und es entsteht kein Provisionsanspruch – eine nachträgliche Heilung ist nicht möglich. Wird der Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, kann außerdem ein gesetzliches Widerrufsrecht mit Belehrungspflicht entstehen.

Wovon hängt die Höhe ab?

  • Kaufpreis und Objektart
  • Aufwand für Bewertung, Vermarktung und Begleitung
  • Vereinbarung im Maklervertrag, einschließlich Laufzeit und Alleinauftrag

Bei Kirchhoff Immobilien vereinbaren wir bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit Privatkäufern in der Praxis meist je 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer je Seite, zusammen 7,14 % (Stand 09/2026). Das ist keine gesetzlich festgelegte Höhe, sondern die individuelle Vereinbarung im Maklervertrag. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall besprechen wir im persönlichen Gespräch.

Was gilt beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses?

Bei Mehrfamilienhäusern greift die gesetzliche Teilung nicht. Provision, Zahlungspflicht und Fälligkeit werden frei vereinbart. Wie wir den Verkauf eines Mehrfamilienhauses vorbereiten, steht auf der Seite Mehrfamilienhaus verkaufen.

Häufige Fragen

Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Ja, die Höhe ist Verhandlungssache und wird im Maklervertrag festgelegt. Bei Häusern und Wohnungen für Privatkäufer gilt zusätzlich: Ist der Makler für beide Seiten tätig, müssen beide gleich viel zahlen.
Zahlt der Verkäufer auch, wenn der Käufer den Makler beauftragt hat?
Wer den Makler allein beauftragt, trägt mindestens die Hälfte der Provision selbst. Die andere Seite muss höchstens die Hälfte übernehmen. Die Einzelheiten regeln die Paragrafen 656c und 656d BGB.
Was gilt beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses?
Die gesetzliche Teilung gilt für Einfamilienhäuser und Wohnungen mit Privatpersonen als Käufer. Bei Mehrfamilienhäusern wird die Provision frei vereinbart.
Was ändert ein Alleinauftrag an den Kosten?
Ein Alleinauftrag bindet Sie für einen vereinbarten Zeitraum an einen Makler. Die Höhe der Provision ergibt sich weiterhin aus dem Maklervertrag. Klären Sie Konditionen und Laufzeit vor der Unterschrift.
Was passiert, wenn der Maklervertrag nicht in Textform geschlossen wird?
Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus mit einem Verbraucher als Käufer ist die Textform gesetzlich vorgeschrieben (§ 656a BGB). Fehlt sie, ist der Maklervertrag unwirksam und es entsteht kein Provisionsanspruch. Eine nachträgliche Heilung ist nicht möglich.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand: September 2026. Ob und wie eine Regel in Ihrem Einzelfall gilt, klären Sie mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Quellen: §§ 656a bis 656d BGB i. V. m. § 126b BGB (Textform) sowie §§ 312 ff. BGB (Widerrufsrecht bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz) – Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, in Kraft seit 23. Dezember 2020.

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