Steuerliche Wirkungen gehören in die Hände von Steuerberatern. Ein Makler kann auf das Thema hinweisen, aber nicht zusichern, was für Sie dabei herauskommt.
Wenn Sie eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen, spielt das Steuerrecht eine Rolle für Ihre Rechnung. Genau deshalb sollten Sie wissen, wer Ihnen dazu Auskunft geben darf und woran Sie überzogene Versprechen erkennen.
Meine Einschätzung: Steuerliche Wirkungen gehören in die Hände von Steuerberatern. Ein Makler kann auf das Thema hinweisen, aber nicht zusichern, was für Sie dabei herauskommt.
Warum Steuerthemen im Gespräch auftauchen
Bei vermieteten Immobilien beeinflussen steuerliche Regeln, was am Ende des Jahres bei Ihnen übrig bleibt. Dazu zählen Abschreibungen, abzugsfähige Kosten und die Frage, wie Einnahmen und Ausgaben zusammenspielen.
Es ist verständlich, dass Käufer danach fragen. Auch Makler sprechen das Thema an, weil es ein Argument für eine Kapitalanlage sein kann. Die Wirkung hängt jedoch stark von Ihrer persönlichen Situation ab: von Ihrem Einkommen, Ihrer Finanzierung, Ihrer geplanten Haltedauer und davon, wie die Finanzverwaltung Ihren Fall beurteilt.
Wer zu Steuern beraten darf
Die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen ist in Deutschland bestimmten Berufsgruppen vorbehalten, etwa Steuerberatern. Ein Makler gehört nicht dazu.
Das heißt nicht, dass Steuern im Maklergespräch tabu wären. Ein Makler kann Sie auf Themen hinweisen, die Sie klären sollten, und er kann erklären, welche Fragen für Ihre Entscheidung relevant sind. Eine verbindliche Aussage darüber, wie viel Sie sparen, darf er nicht treffen.
Woran Sie überzogene Versprechen erkennen
Vorsicht ist angebracht, wenn:
- konkrete Ersparnisse in Euro oder Prozent genannt werden, ohne dass Ihre Situation bekannt ist,
- ein Steuervorteil als sicher dargestellt wird,
- Formulierungen wie "ohne Risiko" oder "garantiert" fallen,
- für die Nutzung eines Steuerarguments ein bestimmtes Gutachten oder Produkt empfohlen wird, ohne dass Alternativen und Kosten erklärt werden.
Auch die Rechtslage kann sich ändern. Ob und in welchem Umfang eine Gestaltung steuerlich anerkannt wird, entscheidet am Ende das Finanzamt, im Streitfall das Gericht.
Was Sie vor dem Kauf tun können
1. Steuerberater einbinden. Besprechen Sie Ihre Kaufabsicht mit jemandem, der Ihre steuerliche Lage kennt, am besten bevor Sie ein Angebot abgeben. 2. Gesamt rechnen. Eine Kapitalanlage trägt sich durch Lage, Miete, Finanzierung, Instandhaltung und Zeitplan. Steuerliche Effekte sind ein Teil davon, nicht die Grundlage. 3. Unterlagen vollständig bereithalten. Je besser die Informationen zum Objekt, desto verlässlicher lassen sich Berechnungen anstellen. 4. Empfehlungen prüfen. Fragen Sie bei jedem Hinweis, woher er stammt, wer davon profitiert und welche Alternativen es gibt.
Wie ich den Zugang zu Kapitalanlagen einordne, finden Sie auf der Seite Investorenzugang. Und wie Sie mit Auskünften aus KI-Werkzeugen umgehen sollten, beschreibe ich in Sie haben Ihre Immobilie schon einer KI vorgelegt. Das gilt für Steuerfragen ebenso.
Mein Anspruch
Ich möchte, dass Käufer von Kapitalanlagen ihre Entscheidung auf belastbaren Informationen treffen. Steuerliche Zusagen gebe ich deshalb nicht. Ich weise auf die Fragen hin, die Sie mit Ihrem Steuerberater klären sollten.
Weitere Perspektiven
- Sie haben Ihre Immobilie schon einer KI vorgelegt: So ordnen Sie das Ergebnis ein
- Wer bekommt Ihre Daten? Drei Fragen vor der Beauftragung eines Maklers
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