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Immobilien-Wissen: Im Detail

Immobilie aus der GmbH verkaufen: Asset Deal oder Share Deal

Eine Immobilie aus der GmbH verkaufen Sie als Asset Deal oder Share Deal.

Kurz gesagt

Eine Immobilie aus der GmbH verkaufen Sie als Asset Deal oder Share Deal. Beim Asset Deal verkauft die Gesellschaft das Grundstück, beim Share Deal verkaufen die Gesellschafter ihre Anteile. Beurkundung, Käuferprüfung und Steuern unterscheiden sich. Klären Sie die Wahl mit Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater, bevor Sie vermarkten.

Gehört Ihr Mehrfamilienhaus oder Ihr Wohn- und Geschäftshaus einer GmbH, einer Holding oder einer Objektgesellschaft, stellen sich beim Verkauf andere Fragen als bei Privateigentum. Es gibt zwei Wege, und der Käufer prüft bei jedem etwas anderes. Dieser Überblick ordnet beide ein. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zwei Wege: Asset Deal und Share Deal

Beim Asset Deal verkauft die Gesellschaft die Immobilie selbst. Der Käufer wird neuer Eigentümer und im Grundbuch eingetragen. Beim Share Deal verkaufen die Gesellschafter ihre Anteile an der GmbH. Die Gesellschaft bleibt Eigentümerin der Immobilie, es wechselt der Inhaber der Gesellschaft.

Asset DealShare Deal
Was wird verkauftGrundstück und GebäudeGeschäftsanteile an der GmbH
Wer verkauftdie Gesellschaftdie Gesellschafter
GrundbuchEigentümerwechselEigentümerin bleibt die GmbH
MietverhältnisseKäufer übernimmt die VermieterrolleVermieterin bleibt die GmbH
KäuferprüfungObjekt, Mieter, Unterlagenzusätzlich die Gesellschaft selbst
Steuerneigene Folgen für Gesellschaft und Gesellschaftereigene Folgen, auch bei der Grunderwerbsteuer

Welcher Weg für Sie passt, hängt von der Gesellschaft, den Gesellschaftern, den Finanzierungen und den steuerlichen Zielen ab. Das entscheiden Sie gemeinsam mit Ihren Beratern. Die Käuferseite beider Strukturen beschreibt Off-Market-Zugang und Dealstrukturen für Family Offices.

Was Käufer zusätzlich prüfen

Käufer prüfen in beiden Fällen die Immobilie: Mieterliste, Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen, Grundbuchauszug, Energieausweis und Nachweise zur Instandhaltung. Welche Mappe sie erwarten, lesen Sie unter Mehrfamilienhaus verkaufen: Welche Unterlagen Käufer erwarten.

Beim Share Deal kommt die Gesellschaft hinzu, denn der Käufer übernimmt sie mit allem, was zu ihr gehört. Dazu zählen typischerweise:

  • Gesellschaftsvertrag, aktueller Handelsregisterauszug und Gesellschafterliste
  • Jahresabschlüsse und Steuerbescheide der letzten Jahre
  • Darlehensverträge und Grundschulden, einschließlich der Vereinbarungen zu einem Wechsel der Gesellschafter
  • weitere Verträge der Gesellschaft, etwa mit Verwaltern, Dienstleistern oder Handwerkern

Je vollständiger diese Unterlagen sind, desto weniger Rückfragen verzögern die Gespräche.

Was Sie vor dem Start klären

  1. Wer darf entscheiden? Prüfen Sie Satzung und Gesellschafterbeschlüsse und ob alle Gesellschafter und die Geschäftsführung zustimmen.
  2. Was sagen die Finanzierer? Banken haben oft Mitspracherechte bei Verkauf oder Gesellschafterwechsel.
  3. Welche Steuern fallen an, bei der Gesellschaft und bei den Gesellschaftern? Das beurteilt Ihr Steuerberater, bevor Sie einen Preis nennen.
  4. Wie soll der Verkauf laufen, offen oder diskret? Bei größeren Objekten ist ein vertraulicher Weg an vorgemerkte Käufer üblich. Wie das abläuft, steht unter Mehrfamilienhaus off-market verkaufen.
Fragen zu Ihrer Situation?Jetzt anrufenNachricht senden

Steuern: warum der Steuerberater früh dazugehört

Welche Steuern beim Verkauf aus der Gesellschaft anfallen, unterscheidet sich vom Verkauf aus Privateigentum. Auf Ebene der Gesellschaft und auf Ebene der Gesellschafter gelten eigene Regeln, und bei Anteilsverkäufen kommen besondere Vorschriften zur Grunderwerbsteuer hinzu. Zahlen und Fristen nennen wir hier bewusst nicht, weil sie vom Einzelfall abhängen. Steuern beim Privatverkauf stehen unter Mehrfamilienhaus verkaufen: Steuern.

Wert und Preis

Der Wert der Immobilie lässt sich unabhängig von der Struktur einordnen. Beim Share Deal kommt der Wert der Gesellschaft hinzu, den Käufer und Verkäufer mit ihren Beratern bestimmen. Zahlen und Preise nennen wir erst, wenn wir Ihr Objekt kennen. Einen ersten Schritt bietet die Wertermittlung.

Was wir übernehmen und was nicht

Wir ordnen Ihre Unterlagen, stimmen Zeitplan und Vermarktung mit Ihren Beratern ab und bringen die Immobilie zu passenden Käufern. Die Gestaltung der Verträge, die Beurkundung und die steuerliche Beurteilung übernehmen Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater. Wir beraten dazu nicht.

Eine Reihenfolge für den Start

  1. Eigentumsstruktur und Ziel festhalten.
  2. Gesellschaftsunterlagen und Objektunterlagen zusammenstellen.
  3. Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater früh einbinden.
  4. Wert der Immobilie einordnen lassen.
  5. Erst dann Weg, Preisrahmen und Vermarktung festlegen.

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Objekt und Ihre Eigentumsstruktur. Wir sagen Ihnen, welche Angaben für eine belastbare Einschätzung noch fehlen.

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Wir begleiten Eigentümer in Köln und im Rhein-Erft-Kreis. Wir besprechen die Eckdaten Ihres Hauses und sagen Ihnen, welche Unterlagen für eine belastbare Einschätzung fehlen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

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Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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