Nicht immer. Gegenüber dem Grundbuchamt reicht oft ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll. Gibt es nur ein handschriftliches Testament oder gesetzliche Erbfolge, wird meist ein Erbschein verlangt. Welche Nachweise genügen, klären Notar und Nachlassgericht im Einzelfall. Das spart Zeit und Kosten.
Wer ein Haus erbt, muss gegenüber dem Grundbuchamt, der Bank und gegebenenfalls einem Käufer nachweisen, dass er Erbe ist. Ob dafür ein Erbschein nötig ist, hängt von der Lage ab. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Wann ein Erbschein verlangt wird
Gibt es kein Testament und gilt die gesetzliche Erbfolge, ist der Erbschein der übliche Nachweis. Auch bei einem handschriftlichen Testament wird er meist verlangt, weil das Grundbuchamt die Wirksamkeit prüfen möchte. Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt.
Wann ein Nachweis ohne Erbschein reichen kann
Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, kann es genügen, dieses zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Gerichts vorzulegen. Das spart Zeit und Kosten. Ob das Grundbuchamt im Einzelfall damit auskommt, klärt der Notar.
Warum der Nachweis wichtig ist
Ohne Nachweis kann das Grundbuch nicht berichtigt werden. Ein Verkauf setzt voraus, dass Sie als Eigentümer eingetragen sind oder zumindest Ihr Erbrecht nachweisen können. Käufer und Banken verlangen deshalb diesen Nachweis. Ein Verkauf ohne klare Erbfolge verzögert sich oder scheitert.
Was Sie vorbereiten können
- Sterbeurkunde und Nachweise zur Verwandtschaft.
- Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll.
- Angaben zu Vermögen und Schulden des Erblassers.
- Grundbuchauszug der Immobilie.
Zeit und Kosten
Die Bearbeitung beim Nachlassgericht dauert unterschiedlich lang, Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Eine feste Dauer lässt sich nicht nennen. Planen Sie dies in Ihren Zeitplan ein, wenn Sie verkaufen möchten.
Unterstützung
Wenden Sie sich an das Nachlassgericht, einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht, wenn die Lage unklar ist. Wir ordnen den Verkauf ein und sagen Ihnen, welche Nachweise Käufer und Notar typischerweise erwarten. Einen Überblick finden Sie auch unter Immobilie geerbt: Was passiert im Grundbuch?
Ein Hinweis zur Praxis: Banken und Käufer sind bei Nachweisen oft strenger als das Gesetz. Fragen Sie deshalb früh, welche Unterlagen sie akzeptieren.
Bewahren Sie alle Originale und beglaubigten Abschriften sorgfältig auf, weil Notar, Bank und Käufer sie oft mehrfach verlangen.
