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Immobilien-Wissen: Im Detail

Immobilie geerbt, was tun? Die ersten Schritte

Sichern Sie zuerst das Haus und klären Sie, wer Erbe ist.

Kurz gesagt

Sichern Sie zuerst das Haus und klären Sie, wer Erbe ist. Beachten Sie die Fristen für Ausschlagung und Meldung beim Finanzamt, besorgen Sie die Unterlagen und lassen Sie den Wert ermitteln. Entscheiden Sie erst danach, ob Sie behalten, vermieten oder verkaufen. Eile ist nur bei Fristen geboten.

Eine geerbte Immobilie bringt Rechte und Pflichten zugleich, und das in einer Zeit, in der viele ohnehin belastet sind. Eine feste Reihenfolge hilft. Die ersten Schritte lassen sich in vier Gruppen ordnen.

1. Das Haus sichern

Prüfen Sie, ob das Haus bewohnt, vermietet oder leer ist. Klären Sie die Gebäudeversicherung, laufende Kosten und die Heizung im Winter. Wer ein leeres Haus übernimmt, sollte regelmäßig nach dem Rechten sehen, damit keine Schäden entstehen.

2. Erbrecht klären

Fragen Sie nach Testament oder Erbvertrag und wenden Sie sich an das Nachlassgericht. Ob ein Erbschein nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. Das Grundbuch muss später berichtigt werden, damit Sie als Eigentümer eingetragen sind.

3. Fristen im Blick behalten

  • Sechs Wochen: Frist für die Ausschlagung der Erbschaft. Beginn und Dauer hängen vom Einzelfall ab.
  • Drei Monate: Anzeige einer möglichen Erbschaftsteuer beim Finanzamt.

Klären Sie beides mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater, wenn Sie unsicher sind.

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4. Überblick verschaffen

Sammeln Sie Unterlagen zu Kredit, Grundbuch, Versicherung, Mietverträgen und Instandhaltung. Lassen Sie den Wert ermitteln. Prüfen Sie, ob der Nachlass auch Schulden enthält. Erst mit diesem Überblick lässt sich entscheiden, ob Sie behalten, vermieten oder verkaufen.

Entscheidung ohne Druck

Sie müssen nicht sofort entscheiden. Wer in Ruhe vergleicht, trifft meist die bessere Wahl. Mehr zu den Optionen lesen Sie unter Immobilie geerbt: verkaufen oder vermieten? Einen ausführlichen Leitfaden finden Sie im Beitrag Immobilie geerbt: die ersten drei Monate.

Unterstützung

Rechtliche und steuerliche Fragen gehören zu Fachleuten. Wir ordnen den Verkauf ein und sagen Ihnen, wo Sie wen brauchen. Im Orientierungsgespräch besprechen wir Ihre Lage, ohne dass Sie sich festlegen müssen.

Wer sich Unterstützung wünscht, muss nicht alles allein tragen. Ein Gespräch mit Familie, Nachlassgericht, Notar oder einer Beratungsstelle entlastet. Notieren Sie, welche Fragen offen sind, und gehen Sie sie nacheinander an. Ein Schritt nach dem anderen reicht, solange die Fristen im Blick bleiben.

Nächster Schritt

Ihr nächster Schritt

Wir begleiten Erben in Köln und im Rhein-Erft-Kreis, auch wenn mehrere Personen beteiligt sind. Im Orientierungsgespräch besprechen wir Eckdaten, Wert und Optionen und sagen Ihnen, welche Unterlagen und welche Fachleute Sie brauchen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

Termin vereinbaren Jetzt anrufen: 0221 57 27 27 27

Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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