Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht (§ 1093 BGB) bleibt nach dem Erbfall bestehen. Der Berechtigte darf die Räume lebenslang bewohnen, Sie können dort nicht einziehen oder vermieten. Das mindert Nutzung und Wert. Mit dem Tod des Berechtigten erlischt das Recht, die Löschung beantragen Sie im Grundbuch.
Ein Wohnrecht entsteht häufig im Zuge einer Hausübergabe innerhalb der Familie. Wer ein solches Haus erbt, übernimmt die Belastung. Dieser Beitrag erklärt, was das bedeutet. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Was ein Wohnrecht bedeutet
Das Wohnrecht nach § 1093 BGB erlaubt es dem Berechtigten, ein Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen. Es ist im Grundbuch in Abteilung II eingetragen und geht beim Erbfall nicht unter. Der Erbe wird Eigentümer, die Nutzung bleibt beim Berechtigten.
Was das für Sie als Erbe heißt
Sie können die betroffenen Räume nicht selbst nutzen und in der Regel nicht vermieten. Für die übrigen Teile des Hauses gelten die allgemeinen Regeln. Instandhaltung und Kosten sind je nach Vereinbarung zwischen Eigentümer und Berechtigtem verteilt. Prüfen Sie, was dazu im Vertrag oder in der Bewilligung steht.
Das Ende des Wohnrechts
Das Wohnrecht endet in der Regel mit dem Tod des Berechtigten. Die Löschung im Grundbuch beantragen Sie mit Sterbeurkunde. Es kann auch durch Verzicht enden, etwa wenn der Berechtigte in eine Pflegeeinrichtung zieht und das Recht aufgibt. Die Löschung braucht seine Bewilligung.
Verkauf mit Wohnrecht
Eine Immobilie mit Wohnrecht lässt sich verkaufen. Der Käufer übernimmt die Belastung, deshalb ist der Preis meist niedriger und der Käuferkreis kleiner. Eigennutzer fallen oft aus, Investoren rechnen mit eingeschränkter Nutzung. Mehr dazu unter Mehrfamilienhaus mit Wohnrecht verkaufen.
Fragen für Ihr Vorgehen
- Welche Räume sind betroffen, und gilt das Recht auf Lebenszeit?
- Wer trägt Instandhaltung und Nebenkosten?
- Wie wirkt sich das Recht auf den Wert aus?
- Wäre ein Verzicht gegen Abfindung denkbar?
Zeit für Gespräche
Ein Wohnrecht hat oft mit Familiengeschichte zu tun. Sprechen Sie früh mit dem Berechtigten und allen Miterben und lassen Sie Vereinbarungen notariell festhalten. Wir bewerten das Haus unter Berücksichtigung des Rechts und besprechen mit Ihnen mögliche Wege.
Fragen Sie den Berechtigten, ob er seine Wohnsituation langfristig sieht. Das hilft bei der Planung.
