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Immobilien-Wissen: Im Detail

Immobilie mit Wohnrecht geerbt: Was bedeutet das?

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht (§ 1093 BGB) bleibt nach dem Erbfall bestehen.

Kurz gesagt

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht (§ 1093 BGB) bleibt nach dem Erbfall bestehen. Der Berechtigte darf die Räume lebenslang bewohnen, Sie können dort nicht einziehen oder vermieten. Das mindert Nutzung und Wert. Mit dem Tod des Berechtigten erlischt das Recht, die Löschung beantragen Sie im Grundbuch.

Ein Wohnrecht entsteht häufig im Zuge einer Hausübergabe innerhalb der Familie. Wer ein solches Haus erbt, übernimmt die Belastung. Dieser Beitrag erklärt, was das bedeutet. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Was ein Wohnrecht bedeutet

Das Wohnrecht nach § 1093 BGB erlaubt es dem Berechtigten, ein Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen. Es ist im Grundbuch in Abteilung II eingetragen und geht beim Erbfall nicht unter. Der Erbe wird Eigentümer, die Nutzung bleibt beim Berechtigten.

Was das für Sie als Erbe heißt

Sie können die betroffenen Räume nicht selbst nutzen und in der Regel nicht vermieten. Für die übrigen Teile des Hauses gelten die allgemeinen Regeln. Instandhaltung und Kosten sind je nach Vereinbarung zwischen Eigentümer und Berechtigtem verteilt. Prüfen Sie, was dazu im Vertrag oder in der Bewilligung steht.

Das Ende des Wohnrechts

Das Wohnrecht endet in der Regel mit dem Tod des Berechtigten. Die Löschung im Grundbuch beantragen Sie mit Sterbeurkunde. Es kann auch durch Verzicht enden, etwa wenn der Berechtigte in eine Pflegeeinrichtung zieht und das Recht aufgibt. Die Löschung braucht seine Bewilligung.

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Verkauf mit Wohnrecht

Eine Immobilie mit Wohnrecht lässt sich verkaufen. Der Käufer übernimmt die Belastung, deshalb ist der Preis meist niedriger und der Käuferkreis kleiner. Eigennutzer fallen oft aus, Investoren rechnen mit eingeschränkter Nutzung. Mehr dazu unter Mehrfamilienhaus mit Wohnrecht verkaufen.

Fragen für Ihr Vorgehen

  1. Welche Räume sind betroffen, und gilt das Recht auf Lebenszeit?
  2. Wer trägt Instandhaltung und Nebenkosten?
  3. Wie wirkt sich das Recht auf den Wert aus?
  4. Wäre ein Verzicht gegen Abfindung denkbar?

Zeit für Gespräche

Ein Wohnrecht hat oft mit Familiengeschichte zu tun. Sprechen Sie früh mit dem Berechtigten und allen Miterben und lassen Sie Vereinbarungen notariell festhalten. Wir bewerten das Haus unter Berücksichtigung des Rechts und besprechen mit Ihnen mögliche Wege.

Fragen Sie den Berechtigten, ob er seine Wohnsituation langfristig sieht. Das hilft bei der Planung.

Nächster Schritt

Ihr nächster Schritt

Wir begleiten Erben in Köln und im Rhein-Erft-Kreis, auch wenn mehrere Personen beteiligt sind. Im Orientierungsgespräch besprechen wir Eckdaten, Wert und Optionen und sagen Ihnen, welche Unterlagen und welche Fachleute Sie brauchen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

Termin vereinbaren Jetzt anrufen: 0221 57 27 27 27

Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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